Sparpaket

Aus aktuellem Anlass informieren wir Sie über die wichtigsten geplanten steuerlichen Maßnahmen des Sparpakets 2012. Die ersten Änderungen sollen bereits mit April 2012 in Kraft treten. Derzeit gibt es noch keine Gesetzesvorlage. Die tatsächliche Gesetzeswerdung bleibt noch abzuwarten. (Stand 15.2.2012)

Solidarabgabe ab 2013

Befristet – bis zum Jahr 2016 – soll eine Solidarabgabe eingeführt werden.

Besteuerung des 13./14. Gehalts bei Arbeitnehmern:

  • bis zu einem Bruttomonatsbezug von € 13.280,00: 6 % Lohnsteuer
  • darüber hinausgehende Bezüge bis € 25.780,00: 27 % Lohnsteuer
  • darüber hinausgehende Bezüge bis € 42.477,00: 35,75 % Lohnsteuer
  • darüber hinausgehende Bezüge: 50 % Lohnsteuer

Bei Unternehmer soll der Gewinnfreibetrag ab einem Gewinn von € 175.000,00/Jahr reduziert werden:

  • bis € 175.000,00 Gewinn: 13 % Gewinnfreibetrag
  • zwischen € 175.000,00 und € 350.000,00 Gewinn: 7 % Gewinnfreibetrag
  • zwischen € 350.000,00 und € 580.000,00 Gewinn: 4,5 % Gewinnfreibetrag
  • ab € 580.000,00 Gewinn: Kein Gewinnfreibetrag

Veräußerung von Grundstücken

Die bisher geltende Spekulationsfrist (Verkauf innerhalb von zehn Jahren) soll mit 1.4.2012 abgeschafft werden. Zukünftig werden zwischen Neufällen (= Anschaffung ab dem 1. April 2002) und Altfällen unterschieden. Bei den Altfällen wird wiederum unterschieden, ob eine Umwidmung vor oder nach dem 1.1.1988 erfolgt ist.

Bei den Neufällen wird beim Verkauf der Gewinn mit 25 % besteuert, wobei es Befreiungen für selbst hergestellte Gebäude und Hauptwohnsitze geben soll. Ebenso soll es nach Ablauf von 10 Jahren ab Erwerb einen järhlichen Inflationsabschlag von 2,5 %, maximal 50 % geben.

Bei den Altfällen kommt es zu einer Besteuerung des Verkaufserlöses, und zwar mit 3,5 bzw. 15 %. Letzterer, nämlich 15 %, gilt für unbebaute Liegenschaften mit Umwidmung nach dem 1.1.1988. Die 3,5 % gelten für alle anderen Fälle, sprich bebaute Liegenschaften und unbebaute Grundstücke mit Umwidmung vor dem 1.1.1988. Eine Hauptwohnsitzbefreiung soll wiederum greifen.

Gruppenbesteuerung

Verluste von ausländischen Gruppenmitgliedern können bei einem österreichischen Gruppenträger abgesetzt werden. Die Verlustermittlung erfolgt dabei nach österreichischen Vorschriften.

Der Verlustabzug wird allerdings nun soweit eingeschränkt, dass er nur mehr maximal in Höhe des im Ausland ermittelten Verlustes abgezogen werden darf (ab Veranlagung 2012).

Vorsteuerabzug bei Bauvorhaben

Vorsteuer bei der Errichtung von Gebäuden kann nur mehr geltend gemacht werden, wenn der unternehmerische Mieter auch vorsteuerabzugsberechtigt ist (für Mietverhältnisse die ab 1.5.2012 abgeschlossen werden). Betroffen sind vor allem Mietverhältnisse mit Banken, Versicherungen und Ärzten.

Umsatzsteuer: Vorsteuerrückzahlung 20 Jahre

Ein Gebäude für das Vorsteuerbetrag abgezogen wurde, kann erst nach 20 Jahren (bisher: 10 Jahre) ohne eine Vorsteuerkorrektur verkauft oder privat genutzt werden (für Gebäude, die unternehmerisch erstmals ab 1.5.2012 genutzt werden).

Sozialversicherung, Beiträge

Die Beitragssätze zur Pensionsversicherung für GSVG- und BSVG-Versicherte werden auf 18,5 % angehoben und gleichzeitig wird die Mindestbeitragsgrundlage der Pensionsversicherung im GSVG nicht wie bisher sinken.

Die Höchstbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung wird zusätzlich um € 90,00 erhöht. Auch die Höchstbeitragsgrundlage für die Arbeitslosenversicherung wird ab 2013 zusätzlich um € 90,00 erhöht und die Beitragspflicht bis zum Erreichen des für die Alterspension maßgeblichen Mindestalters verlängert.

Der Beitragssatz im Nachtschwerarbeitsgesetz wird von 2% auf 5% angehoben. Eine neue „Manipulationsgebühr“ in Höhe von € 110,00 soll bei Kündigung eines Arbeitnehmers durch den Dienstgeber anfallen.

Begünstigte Zukunftsvorsorge und Bausparen

Die Bausparprämie wird nur mehr maximal 1,5 % bis 4 % betragen. (ab 2013)

Die Prämie bei der begünstigten Zukunftsvorsorge wird ab 2013 gesenkt (befristet bis 2016). Sie beträgt 2,75 % (statt 5,5 %) zuzüglich des Zinssatzes für die Bausparförderung.

Weitere Steuermaßnahmen

  • Forschungsprämien sollen künftig strenger kontrolliert werden. Dafür soll die bisherige Deckelung von € 100.000,00 bei der Auftragsforschung auf € 1 Mio. angehoben werden.
  • Kapitalerträge von österreichischen Steuerpflichtigen auf Bankkonten und Depots in der Schweiz sollen besteuert werden.
  • Eine Finanztransaktionssteuer soll eingeführt werden.
  • Begünstigungen bei der Mineralölsteuer für im Ortslinienverkehr eingesetzte Fahrzeuge, Schienenfahrzeuge und für den „Agrardiesel“ entfallen.

Stand: 15. Februar 2012

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