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		<title>Vorsteuerabzug bei Gebäuden</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Apr 2012 22:01:03 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Für Unternehmer]]></category>
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		<description><![CDATA[Neu ab 1.9.2012: Beim Mieten von Geschäftsräumen wird der Vorsteuerabzug eingeschränkt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Bisherige Regelung</h3>
<p>Bei der Errichtung eines Gebäudes fallen hohe Kosten an. Durch einen       Vorsteuerabzug werden diese Kosten verringert. Bisher stand der       Vorsteuerabzug zu, wenn der Errichter des Gebäudes zur Option zur       Steuerpflicht berechtigt war und diese auch tatsächlich ausgeübt       hat.</p>
<h3>Stabilitätsgesetz 2012</h3>
<p>Durch das Stabilitätsgesetz wurde dieser Vorsteuerabzug nun       eingeschränkt. Ein Vorsteuerabzug ist nur mehr möglich, wenn der Mieter       das Grundstück oder einen baulich abgeschlossenen selbständigen Teil des       Grundstücks nahezu ausschließlich für Umsätze verwendet, die den       Vorsteuerabzug nicht ausschließen.</p>
<p><strong>Nahezu ausschließliche Verwendung:</strong> Die auf den       Mietzins für das Grundstück bzw. den Grundstücksteil entfallende       Umsatzsteuer darf höchstens zu 5 % vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen       sein.</p>
<h3>Änderung beim In-Kraft-Treten</h3>
<p>Bei der endgültigen Beschlussfassung des Stabilitätsgesetzes 2012       wurde das In-Kraft-Treten verschoben. Statt wie bisher vorgesehen ab       1.4.2012 wird die Regelung erst ab 1.9. 2012 gelten.</p>
<p>Es wird unterschieden, ob der Vermieter das Gebäude errichtet oder       gekauft hat.</p>
<p><strong>Nicht unter die Neuregelung fällt:</strong></p>
<p>Der Vermieter hat das Gebäude vor dem 1.9.2012 errichtet oder mit der       Errichtung durch den leistenden Unternehmer bereits begonnen (unabhängig       vom Beginn des Miet- oder Pachtverhältnisses).</p>
<p>Als Beginn der Errichtung ist der Zeitpunkt zu verstehen, in dem bei       vorliegender Baubewilligung mit der Bauausführung tatsächlich begonnen       wird (tatsächliche handwerkliche Baumaßnahmen erfolgen).</p>
<p><strong>Von der Neuregelung betroffen:</strong></p>
<p>Vermieter, die das Gebäude gekauft haben. Hier gilt die Neuregelung       für alle Miet- und Pachtverhältnisse, die nach dem 1.9.2012       beginnen.</p>
<p>Stand: 12. April 2012</p>
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		<title>Pendlerpauschale bei mehreren Wohnsitzen</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Apr 2012 22:01:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Für Arbeitnehmer]]></category>
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		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Pendlerpauschale soll den Arbeitnehmern einen Teil der Fahrtkosten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz ersetzen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Pendlerpauschale soll den Arbeitnehmern einen Teil der Fahrtkosten     zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz ersetzen.</p>
<p>Ein Anspruch auf das kleine Pendlerpauschale besteht, wenn die einfache     Wegstrecke länger als 20 km ist und die Benützung eines     Massenbeförderungsmittels zumutbar ist. Ist die Benützung eines     Massenbeförderungsmittels nicht zumutbar, hat man bereits ab einer     einfachen Fahrtstrecke ab 2 km Anspruch auf das große Pendlerpauschale.     Die Benützung eines Massenbeförderungsmittels muss zumindest hinsichtlich     der halben Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht zumutbar     sein.</p>
<h3>Mehrere Wohnsitze</h3>
<p>Hat ein Arbeitnehmer mehrere Wohnsitze, so geht die Finanzverwaltung     grundsätzlich davon aus, dass er den näheren Wohnsitz hauptsächlich     benützt. Laut einer Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenats (UFS) Wien     kann jedoch auch der weiter entfernte Wohnsitz maßgeblich sein. Allerdings     nur wenn der Steuerpflichtige überwiegend in dem weiter weg vom     Arbeitsplatz gelegenen Wohnsitz wohnt. Die Beweispflicht hierfür liegt     beim Steuerpflichtigen.</p>
<p>In dem aktuellen Urteil wurde das überwiegende Pendeln von dem weiter     entfernten Wohnsitz nicht ordnungsgemäß nachgewiesen, daher wurde der     Berufung nicht Folge gegeben. Der Steuerpflichtige hatte zwar angegeben     wie viele Kilometer er gefahren ist, die stimmten aber nicht mit der     Wegstrecke überein.</p>
<p>Auch der nachgewiesene Energieverbrauch entsprach eher einer fallweisen     Wohnungsnutzung.</p>
<p>Die Beweise sind der Behörde vom Steuerpflichtigen vorzulegen. Laut UFS     ist diese nicht dazu verpflichtet, einen Steuerpflichtigen wiederholt     darauf hinzuweisen, die Beweise vorzulegen.</p>
<p>Stand: 12. April 2012</p>
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		<title>Forschungsprämie</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Apr 2012 22:01:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Deckelung für die begünstigten Forschungsaufwendungen wird auf € 1 Mio. angehoben.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Auftragsforschung</h3>
<p>Bisher waren die begünstigten Forschungsaufwendungen mit € 100.000,00     gedeckelt.</p>
<p>Diese Deckelung wird auf € 1 Mio. angehoben. Es kann daher eine     jährliche Forschungsprämie (10 %) bis zu € 100.000,00 in Anspruch genommen     werden. Die Neuerung ist erstmalig auf Prämien anzuwenden, die     Wirtschaftsjahre betreffen, die nach dem 31.12.2011 beginnen.</p>
<h3>Eigenbetriebliche Forschung</h3>
<h4>Gutachten der FFG</h4>
<p>Beantragt ein Steuerpflichtiger eine Forschungsprämie, hat er ein     kostenloses Gutachten der Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG)     vorzulegen. In diesem Gutachten wird die Qualität der Forschung beurteilt.     Es dient als Grundlage für den Antrag beim Finanzamt.</p>
<p>Dies gilt für alle Anträge, die ab 1.1.2013 eingebracht werden.</p>
<h4>Forschungsbestätigung</h4>
<p>Zusätzlich kann der Steuerpflichtige für sein Forschungsprojekt eine     Forschungsbestätigung (nach § 118a BAO) beantragen.</p>
<p>Diese Bestätigung bietet dem Steuerpflichtigen eine erhöhte     Rechtssicherheit bei Projekten, die über mehrere Jahre dauern. Das     Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen wird dadurch bescheidmäßig     verbindlich bestätigt.</p>
<p>Ein Gutachten der FFG ist ebenfalls beim Finanzamt vorzulegen.</p>
<p>Die Bestätigung gilt für das gesamte Forschungsprojekt. Somit ist nicht     jedes Jahr wieder ein Gutachten der FFG einzubringen. Es fällt ein     Verwaltungskostenbeitrag von € 1.000,00 an.</p>
<h4>Feststellungsbescheid</h4>
<p>Weiters kann der Steuerpflichtige einen Bescheid über die Höhe der     Bemessungsgrundlage der Forschungsprämie beantragen. Dabei wird die Höhe     der Forschungsaufwendungen für alle Forschungsprojekte des     Wirtschaftsjahres festgestellt.</p>
<p>Neben dem Gutachten der FFG muss der Steuerpflichtige auch einen     Nachweis erbringen, dass die Bemessungsgrundlage richtig ermittelt wurde.     Dies ist durch einen Wirtschaftsprüfer zu erbringen.</p>
<p>Alle Änderungen bei der eigenbetrieblichen Forschung gelten ab     1.1.2013.</p>
<p>Stand: 12. April 2012</p>
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		<item>
		<title>Immobilien-Ertragsteuer</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Apr 2012 22:01:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Mit dem Stabilitätsgesetz 2012 wurde eine Steuer für Immobilienverkäufe eingeführt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Angelehnt an die Vermögenszuwachssteuer für Kursgewinne wurde mit dem     Stabilitätsgesetz 2012 eine Steuer für Immobilienverkäufe eingeführt. Sie     werden nun grundsätzlich mit einem Sondersteuersatz besteuert. Durch diese     Änderung kommt es zu umfangreichen Änderungen beim Verkauf von     Grundstücken und Gebäuden.</p>
<h3>Veräußerungen aus dem Privatvermögen</h3>
<h4>Anschaffungen ab dem 1.4.2002</h4>
<p>Der Gewinn vom Verkauf wird mit 25 % besteuert. Reduziert wird der     Veräußerungsgewinn noch um die Kosten für die Mitteilung an das Finanzamt     und für die Selbstberechnung der Immobilien-Ertragsteuer. Nach Ablauf von     zehn Jahren ab Erwerb wird es einen jährlichen Inflationsabschlag von 2 %     (maximal 50 %) des Veräußerungsgewinnes geben.</p>
<h4>Anschaffungen vor dem 1.4.2002</h4>
<p>Die Steuer beträgt 15 % vom Verkaufserlös von Grundstücken mit     Umwidmung nach dem 1.1.1988 und 3,5 % vom Verkaufserlös für alle anderen     Fälle. Der Veräußerungsgewinn kann aber auch unter Zugrundelegung der     tatsächlichen Anschaffungskosten ermittelt werden. In diesem Fall kann     auch der Inflationsabschlag angesetzt werden.</p>
<h4>Befreiungen</h4>
<ul>
<li>Eigenheime und Eigentumswohnungen, die für den Veräußerer ab der       Anschaffung bis zum Verkauf für mindestens zwei Jahre durchgehend als       Hauptwohnsitz gedient haben oder wenn das Gebäude innerhalb der letzten       zehn Jahre vor der Veräußerung für mindestens fünf Jahre durchgehend der       Hauptwohnsitz war.</li>
<li>Selbst hergestellte Gebäude (nicht der Grund und Boden). Dies gilt       nicht, wenn das Gebäude innerhalb der letzten zehn Jahre zur Erzielung       von Einkünften genutzt wurde (z.B. Vermietung, betriebliche       Nutzung).</li>
<li>Veräußerungen von Grundstücken infolge eines behördlichen Eingriffs       (z.B. Enteignung) oder zur Vermeidung eines solchen nachweisbar       unmittelbar drohenden Eingriffs.</li>
<li>Tauschvorgänge von Grundstücken im Rahmen eines Zusammenlegungs-,       Flurbereinigungs- und Baulandumlegungsverfahrens.</li>
</ul>
<h4>Option zur Regelbesteuerung</h4>
<p>Möglich ist auch eine Option zur Regelbesteuerung. Allerdings ist das     nur bei einem relativ geringen Einkommen vorteilhaft. Eine Option ist nur     für alle Einkünfte aus Grundstücksverkäufen möglich.</p>
<h3>Veräußerungen aus dem Betriebsvermögen</h3>
<p>Bei Grundstücken des Betriebsvermögens spielt die Gewinnermittlungsart     keine Rolle mehr. Der Veräußerungsgewinn wird grundsätzlich mit 25 %     besteuert.</p>
<p>Anders als bisher werden Wertänderungen von Grund und Boden steuerlich     immer erfasst (also auch bei Bilanzierung nach § 4 Abs 1 und     Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs 3).</p>
<p>Bei der Veräußerung von bebauten Betriebsgrundstücken des Altvermögens,     bei denen der Grund und Boden zum 31.03.2012 nicht steuerverfangen war,     kann der auf Grund und Boden entfallende Anteil mit 3,5 % oder 15 %     versteuert werden.</p>
<p>Bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn durch Bilanzierung nach § 5     ermitteln (jene Unternehmer, die nach Unternehmensrecht Bücher zu führen     haben), tritt hinsichtlich der Methode der Veräußerungsgewinnermittlung     keine Änderung der bisherigen Rechtslage ein.</p>
<p>Allerdings ist auf die Veräußerung der besondere Steuersatz in Höhe von     25 % anzuwenden.</p>
<p>Bei Betriebsgebäuden wirkt sich – unabhängig von der     Gewinnermittlungsart – die Änderung der Besteuerung von     Grundstücksveräußerungen nicht auf die schon bisher bestehende     uneingeschränkte Steuerhängigkeit aus. Die Versteuerung der realisierten     stillen Reserven erfolgt nunmehr mit 25 %. Ein Inflationsabschlag kommt     bei Gebäuden aber nie zur Anwendung.</p>
<h4>Ausnahmen von der Besteuerung</h4>
<p>Die Steuer gilt allerdings nicht für Grundstücke, die aus dem     Umlaufvermögen verkauft werden. Auch nicht unter die Steuer fallen     Verkäufe von Unternehmen, deren Schwerpunkt Grundstücksverwaltungen     darstellen wie z.B. Vermietung und Veräußerung von Grundstücken. Weiters     ausgenommen sind Verkäufe, wenn auf das Grundstück stille Reserven     übertragen wurden oder eine Teilwertabschreibung vorgenommen wurde.</p>
<h3>Abfuhr durch Parteienvertreter</h3>
<p>Die Steuer ist von den Notaren oder Rechtsanwälten, die den Verkauf     betreuen, zu berechnen. Sie haben die Steuer auch an das Finanzamt     abzuführen. Verpflichtend wird diese Bestimmung ab 1.1.2013. Seit 1.4.2012     kann das schon freiwillig so gemacht werden. Zusätzlich muss eine     erweiterte Steuererklärung über FinanzOnline abgegeben bzw. eine     Mitteilung an das Finanzamt gemacht werden.</p>
<h4>Fällig</h4>
<p>Maßgeblich für die Berechnung der Fälligkeit ist der Zeitpunkt des     Zuflusses des Kaufpreises. Die Steuer ist spätestens am 15. des auf den     Erhalt zweitfolgenden Monats fällig.</p>
<p><strong>Beispiel:</strong> <em>Erhalt des Kaufpreises am 18.4.2013. Die     Steuer ist bis spätestens 15.6.2013 zu entrichten.</em></p>
<p>Stand: 12. April 2012</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Mission-Marathon: Linz-Marathon 2012</title>
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		<pubDate>Tue, 24 Apr 2012 12:32:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>webadmin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Kanzlei]]></category>
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		<category><![CDATA[WTL]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Linz-Marathon 2012 ist Geschichte - wir sagen Danke an die TeilnehmerInnen der sechs WTL-Staffeln, welche die sportliche Herausforderung zu einem besonderen Highlight gemacht haben!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Was für ein Spektakel: Der Linz-Marathon 2012 ist Geschichte, über 115.200 Besucher und 15.200 Teilnehmer aus mehr als 80 Nationen waren mit dabei! Die WTL Steuer- und Wirtschaftsberatung war mit gleich sechs Staffeln am Start und obwohl einzig und allein der gemeinsame Spaß am Sport im Vordergrund stand wurden durchwegs beachtenswerte Zeiten im (vorderen) Mittelfeld erzielt. </p>
<p> Herzlichen Dank an alle MitarbeiterInnen, KlientInnen und FreundInnen, die diese sportliche Herausforderung zu einem ganz besonderen Highlight gemacht haben! :)</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>
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<a href='http://www.wtl.at/index.php/alles/mission-marathon-linz-marathon-2012/attachment/b-8/' title='b (8)'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/b-8-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="b (8)" title="b (8)" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/alles/mission-marathon-linz-marathon-2012/attachment/b-9/' title='b (9)'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/b-9-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="b (9)" title="b (9)" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/alles/mission-marathon-linz-marathon-2012/attachment/b-12/' title='b (12)'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/b-12-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="b (12)" title="b (12)" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/alles/mission-marathon-linz-marathon-2012/attachment/b-13/' title='b (13)'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/b-13-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="b (13)" title="b (13)" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/alles/mission-marathon-linz-marathon-2012/attachment/b-14/' title='b (14)'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/b-14-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="b (14)" title="b (14)" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/alles/mission-marathon-linz-marathon-2012/attachment/b-15/' title='b (15)'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/b-15-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="b (15)" title="b (15)" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/alles/mission-marathon-linz-marathon-2012/attachment/d-1/' title='d (1)'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/d-1-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="d (1)" title="d (1)" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/alles/mission-marathon-linz-marathon-2012/attachment/d-2/' title='d (2)'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/d-2-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="d (2)" title="d (2)" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/alles/mission-marathon-linz-marathon-2012/attachment/d-3/' title='d (3)'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/d-3-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="d (3)" title="d (3)" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/alles/mission-marathon-linz-marathon-2012/attachment/d/' title='d'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/d-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="d" title="d" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/alles/mission-marathon-linz-marathon-2012/attachment/e/' title='e'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/e-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="e" title="e" /></a>

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		<title>Umschulungskosten für Zweitberuf</title>
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		<pubDate>Sun, 22 Apr 2012 23:00:44 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Für Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Steuerpflichtige dürfen umfassende Umschulungsmaßnahmen als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abziehen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Steuerpflichtige dürfen umfassende Umschulungsmaßnahmen als     Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abziehen.</p>
<p>Laut Gesetz muss die Ausbildung jedoch auf eine tatsächliche Ausübung     eines anderen Berufes abzielen.</p>
<h3>Bisherige Meinung</h3>
<p>Nach Meinung der Finanzverwaltung waren Umschulungsmaßnahmen nur     abzugsfähig, wenn der Steuerpflichtige nach der Umschulung den bisherigen     Hauptberuf aufgab oder ihn wesentlich einschränkte. Es gab jedoch in der     Vergangenheit schon anders lautende UFS-Urteile (Unabhängiger     Finanzsenat).</p>
<h3>Neues Urteil des VwGH</h3>
<p>Nun hat sich auch der Verwaltungsgerichtshof der Linie dieser     UFS-Urteile angeschlossen. Umschulungskosten sind auch dann absetzbar,     wenn der ursprüngliche Beruf weiter ausgeübt wird. Auch eine Ausbildung zu     einem Neben- oder Zweitberuf ist abzugsfähig. Die Ausbildungskosten müssen     jedoch auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Es     muss ein konkreter Plan vorliegen, der über eine reine Absichtserklärung     hinausgeht.</p>
<h3>Konkreter Fall</h3>
<p>Eine Sonderschullehrerin machte die Kosten für eine Zusatzausbildung     zur Atempädagogin geltend. Die Lehrerin wollte ihren ursprünglichen     Lehrberuf nicht aufgeben oder wesentlich einschränken.</p>
<p>Die zusätzlich erworbenen Fähigkeiten wollte sie zukünftig jedoch als     Zweitberuf in der Erwachsenenbildung und Lehrerfortbildung einsetzen.</p>
<h3>Weiterhin nicht abzugsfähig</h3>
<p>Ausbildungen, die rein im persönlichen Interesse des Steuerpflichtigen     liegen, sind vom Abzug ausgeschlossen.</p>
<p>Diese Kosten fallen unter Kosten der Lebensführung.</p>
<p>Stand: 09. Februar 2012</p>
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		<title>Mission Marathon: 3. WTL-Lauftreff</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Apr 2012 06:58:07 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Kanzlei]]></category>
		<category><![CDATA[Service]]></category>
		<category><![CDATA[WTL]]></category>

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		<description><![CDATA[Beim dritten WTL-Lauftreff holten wir uns den Feinschliff für den Linz-Marathon am 22. April!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Beim dritten WTL-Lauftreff am Donnerstag, 12. April, ging es darum, sich unter der Anleitung von &#8220;Lauf-Guru&#8221; Romi Schönfeld den Feinschliff für den Linz-Marathon am 22. April zu holen. Wie sollen die letzten Trainingseinheiten aussehen? Wie ist die optimale Vorbereitung unmittelbar vor dem Marathon? Welche Tipps und Tricks gibt es bei der Ernährung zu beachten? Spannende Fragen wie diese wurdem im Seminarraum des Fitness-Studios &#8220;Holmes Place&#8221; beantwortet bevor wir natürlich wieder gemeinsam eine Runde laufen gingen. Der Linz-Marathon kann kommen &#8211; wir sind bereit! ;)</p>
<p>
</p>

<a href='http://www.wtl.at/index.php/kanzlei/mission-marathon-3-wtl-lauftreff/attachment/dsc01772/' title='DSC01772'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/DSC01772-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="DSC01772" title="DSC01772" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/kanzlei/mission-marathon-3-wtl-lauftreff/attachment/dsc01773/' title='DSC01773'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/DSC01773-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="DSC01773" title="DSC01773" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/kanzlei/mission-marathon-3-wtl-lauftreff/attachment/dsc01774/' title='DSC01774'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/DSC01774-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="DSC01774" title="DSC01774" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/kanzlei/mission-marathon-3-wtl-lauftreff/attachment/dsc01776/' title='DSC01776'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/DSC01776-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="DSC01776" title="DSC01776" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/kanzlei/mission-marathon-3-wtl-lauftreff/attachment/dsc01781/' title='DSC01781'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/DSC01781-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="DSC01781" title="DSC01781" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/kanzlei/mission-marathon-3-wtl-lauftreff/attachment/dsc01785/' title='DSC01785'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/DSC01785-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="DSC01785" title="DSC01785" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/kanzlei/mission-marathon-3-wtl-lauftreff/attachment/dsc01786/' title='DSC01786'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/DSC01786-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="DSC01786" title="DSC01786" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/kanzlei/mission-marathon-3-wtl-lauftreff/attachment/dsc01789/' title='DSC01789'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/DSC01789-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="DSC01789" title="DSC01789" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/kanzlei/mission-marathon-3-wtl-lauftreff/attachment/dsc01793/' title='DSC01793'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/DSC01793-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="DSC01793" title="DSC01793" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/kanzlei/mission-marathon-3-wtl-lauftreff/attachment/dsc01797/' title='DSC01797'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/DSC01797-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="DSC01797" title="DSC01797" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/kanzlei/mission-marathon-3-wtl-lauftreff/attachment/dsc01799/' title='DSC01799'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/DSC01799-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="DSC01799" title="DSC01799" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/kanzlei/mission-marathon-3-wtl-lauftreff/attachment/dsc01800/' title='DSC01800'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/DSC01800-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="DSC01800" title="DSC01800" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/kanzlei/mission-marathon-3-wtl-lauftreff/attachment/dsc01801/' title='DSC01801'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/DSC01801-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="DSC01801" title="DSC01801" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/kanzlei/mission-marathon-3-wtl-lauftreff/attachment/dsc01803/' title='DSC01803'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/DSC01803-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="DSC01803" title="DSC01803" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/kanzlei/mission-marathon-3-wtl-lauftreff/attachment/dsc01805/' title='DSC01805'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/DSC01805-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="DSC01805" title="DSC01805" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/kanzlei/mission-marathon-3-wtl-lauftreff/attachment/dsc01808/' title='DSC01808'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/DSC01808-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="DSC01808" title="DSC01808" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/kanzlei/mission-marathon-3-wtl-lauftreff/attachment/dsc01811/' title='DSC01811'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/DSC01811-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="DSC01811" title="DSC01811" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/kanzlei/mission-marathon-3-wtl-lauftreff/attachment/dsc01812/' title='DSC01812'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/DSC01812-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="DSC01812" title="DSC01812" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/kanzlei/mission-marathon-3-wtl-lauftreff/attachment/dsc01818/' title='DSC01818'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/DSC01818-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="DSC01818" title="DSC01818" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/kanzlei/mission-marathon-3-wtl-lauftreff/attachment/dsc01819/' title='DSC01819'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/DSC01819-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="DSC01819" title="DSC01819" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/kanzlei/mission-marathon-3-wtl-lauftreff/attachment/dsc01822/' title='DSC01822'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/DSC01822-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="DSC01822" title="DSC01822" /></a>

<p><a href="http://www.wtl.at/index.php/kanzlei/mission-marathon-2-wtl-lauftreff/" target="_blank"><br />
</a></p>
<p><a href="http://www.wtl.at/index.php/kanzlei/mission-marathon-2-wtl-lauftreff/" target="_blank">Hier gehts zu den Fotos vom zweiten WTL-Lauftreff &gt;&gt;</a><br />
<a href="http://www.wtl.at/index.php/alles/mission-marathon-1-wtl-lauftreff/" target="_blank">Her gehts zu den Fotos vom ersten WTL-Lauftreff &gt;&gt;</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Spartipps zum Sparpaket</title>
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		<pubDate>Sun, 01 Apr 2012 22:00:43 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Für Unternehmer]]></category>
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		<category><![CDATA[Unternehmer]]></category>

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		<description><![CDATA[Nützliche Tipps zur Solidarabgabe für Geschäftsführer, Gewinnfreibetrag und Optionen beim Immobilienverkauf.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Solidarabgabe Geschäftsführer</h3>
<p>Sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmer haben bei einem hohen     Einkommen bzw. Gewinn von 2013 bis 2016 eine Solidarabgabe zu leisten.</p>
<p>Wenn Sie als Geschäftsführer Ihrer eigenen GmbH ein sehr hohes Gehalt     beziehen und in Ihrer GmbH hohe Gewinne erwirtschaften, war es bisher auch     schon sinnvoll, über das Verhältnis Geschäftsführergehalt und Ausschüttung     nachzudenken. Dies wird durch die neue Solidarabgabe noch verstärkt. Für     den Gewinn einer Kapitalgesellschaft und auch für Gewinnausschüttungen aus     der GmbH ist keine Solidarabgabe zu bezahlen.</p>
<h3>Gewinnfreibetrag noch 2012 nutzen</h3>
<p>Kann erwartet werden, dass Sie durch die neuen Kürzungen des     Gewinnfreibetrages ab 2013 betroffen sind, sollten verstärkte     Gewinnrealisierungen noch im heurigen Jahr geprüft werden, um den höheren     Gewinnfreibetrag (sofern möglich) zu nutzen. Dies bedingt aber auch eine     entsprechende Höhe von Neuinvestitionen noch 2012.</p>
<h3>Optionen beim Immobilienverkauf nutzen</h3>
<p>Veräußern Sie eine private Immobilie, die Sie vor dem 1.4.2002 erworben     haben, fallen nun 3,5 % oder 15 % (bei Umwidmungen) vom Verkaufserlös an     Steuer an. Falls Sie die Unterlagen Ihres Ankaufs noch verfügbar haben,     können Sie aber auch auf die Besteuerung des Verkaufsertrages     (Veräußerungserlös minus Anschaffungskosten) optieren. In diesem Fall ist     jedoch der Steuersatz 25 %. Dies macht dann Sinn, wenn das Grundstück     wenig oder keine Wertsteigerung erfahren hat. Zudem kann in diesem Fall     ein Inflationsabschlag angesetzt werden.</p>
<p>Sie können diesen Gewinn dann auch statt mit 25 % mit Ihrem normalen     Steuertarif besteuern lassen – dies kann bei geringen sonstigen Einkünften     sinnvoll sein.</p>
<p>Stand: 08. März 2012</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Mission Marathon: 2. WTL-Lauftreff</title>
		<link>http://www.wtl.at/index.php/kanzlei/mission-marathon-2-wtl-lauftreff/?utm_source=rss&amp;utm_medium=rss&amp;utm_campaign=mission-marathon-2-wtl-lauftreff</link>
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		<pubDate>Sun, 01 Apr 2012 21:00:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>webadmin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kanzlei]]></category>
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		<description><![CDATA[Der Linz-Marathon rückt näher und näher - Grund genug für den zweiten WTL-Lauftreff!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am Donnerstag, 22. März, fand zur Vorbereitung auf den Linz-Marathon in genau einem Monat der zweite WTL-Lauftreff statt. 24 Läuferinnen und Läufer werden den Marathon gemeinsam in einer WTL-Staffel in Angriff nehmen. Wir freuen uns schon auf die sportliche Herausforderung gemeinsam mit unseren Mitarbeitern, Klienten und Freunden. Hier geht es zu den Fotos vom zweiten Lauftreff &#8211; Gerüchten zu Folge gab es nach der sportlichen Leistung auch noch einen gemütlichen Abschluss&#8230; ;-)</p>
<p><br class="spacer_" /></p>

<a href='http://www.wtl.at/index.php/kanzlei/mission-marathon-2-wtl-lauftreff/attachment/bild-033/' title='Bild 033'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/Bild-033-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="Bild 033" title="Bild 033" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/kanzlei/mission-marathon-2-wtl-lauftreff/attachment/bild-034/' title='Bild 034'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/Bild-034-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="Bild 034" title="Bild 034" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/kanzlei/mission-marathon-2-wtl-lauftreff/attachment/bild-035/' title='Bild 035'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/Bild-035-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="Bild 035" title="Bild 035" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/kanzlei/mission-marathon-2-wtl-lauftreff/attachment/bild-036/' title='Bild 036'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/Bild-036-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="Bild 036" title="Bild 036" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/kanzlei/mission-marathon-2-wtl-lauftreff/attachment/bild-038/' title='Bild 038'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/Bild-038-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="Bild 038" title="Bild 038" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/kanzlei/mission-marathon-2-wtl-lauftreff/attachment/bild-039/' title='Bild 039'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/Bild-039-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="Bild 039" title="Bild 039" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/kanzlei/mission-marathon-2-wtl-lauftreff/attachment/bild-041/' title='Bild 041'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/Bild-041-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="Bild 041" title="Bild 041" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/kanzlei/mission-marathon-2-wtl-lauftreff/attachment/bild-043/' title='Bild 043'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/Bild-043-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="Bild 043" title="Bild 043" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/kanzlei/mission-marathon-2-wtl-lauftreff/attachment/bild-049/' title='Bild 049'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/Bild-049-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="Bild 049" title="Bild 049" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/kanzlei/mission-marathon-2-wtl-lauftreff/attachment/bild-051/' title='Bild 051'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/Bild-051-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="Bild 051" title="Bild 051" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/kanzlei/mission-marathon-2-wtl-lauftreff/attachment/bild-052/' title='Bild 052'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/Bild-052-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="Bild 052" title="Bild 052" /></a>

<p><br class="spacer_" /></p>
<p><a href="http://www.wtl.at/index.php/alles/mission-marathon-1-wtl-lauftreff/" target="_blank">Hier geht es zu den Fotos vom ersten WTL-Lauftreff &gt;&gt;</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Umsatzsteuer und Prozesskostenersatz</title>
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		<pubDate>Fri, 30 Mar 2012 22:00:43 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Für Unternehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmer]]></category>

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		<description><![CDATA[Es kommt immer wieder vor, dass Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmern vor Gericht ausgetragen werden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>VSt-Abzug bei Prozesskosten</h3>
<p>Es kommt immer wieder vor, dass Rechtsstreitigkeiten zwischen     Unternehmern vor Gericht ausgetragen werden.</p>
<p>Im Regelfall wird der im Prozess unterliegende Unternehmer     verpflichtet, die Prozesskosten (insbesondere die Rechtsanwaltskosten) des     obsiegenden Unternehmers zu bezahlen. Dieser im Urteil zugesprochene     Kostenersatz betrifft die Bruttokosten (Rechtsanwaltskosten inkl.     Umsatzsteuer) des obsiegenden Unternehmers.</p>
<p>Da der umsatzsteuerrechtliche Leistungsaustausch zwischen dem     Unternehmer und dem von ihm beauftragten Rechtsanwalt vorliegt, kann den     Vorsteuerabzug aus dem Prozesskostenersatz (insbesondere Honorar des     Rechtsanwaltes) nicht der unterliegende Unternehmer, sondern nur der     obsiegende Unternehmer in Anspruch nehmen, obwohl das Rechtsanwaltshonorar     vom Prozessgegner bezahlt wird (nicht steuerbarer Schadenersatz).</p>
<p>Der Prozessgegner kann aber die Umsatzsteuer vom obsiegenden     Unternehmer rückfordern, wenn dieser zum Vorsteuerabzug berechtigt     ist.</p>
<p>Im aktuellen Wartungserlass zu den Umsatzsteuerrichtlinien wird nun     zudem auch festgehalten, dass auch Rechtsanwälte, die in eigener Sache     tätig werden und obsiegen, von ihrem Gegner ihr Honorar als nicht     steuerbaren Schadenersatz ersetzt bekommen.</p>
<p>Stand: 08. März 2012</p>
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		<title>Strafen im Steuerrecht</title>
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		<pubDate>Fri, 30 Mar 2012 22:00:43 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Für Arbeitnehmer]]></category>
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		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmer]]></category>

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		<description><![CDATA[Strafen, Schmier- und Bestechungsgelder gehören zu den nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Einkommensteuergesetz bzw. in den Einkommensteuerrichtlinien ist       festgehalten, dass <strong>Strafen, Schmier- und       Bestechungsgelder</strong> zu den <strong>nichtabzugsfähigen       Betriebsausgaben</strong> gehören. Dies gilt auch für Geld- und       Sachzuwendungen, die unmittelbar mit Ausfuhrumsätzen zusammenhängen. Bei       einem Auslandsbezug ist insbesondere dann eine strafbare Tat anzunehmen,       wenn es sich um die Geschenkannahme bzw. Bestechung ausländischer       Amtsträger in hoheitlicher Funktion für pflichtwidriges Verhalten       handelt. Des Weiteren nicht abzugsfähig sind auch Zahlungen aus dem       Anlass einer erfolgten Diversion.</p>
<p><strong>Verwaltungsstrafen</strong>, die durch das Verhalten des       Betriebsinhabers oder seiner Dienstnehmer ausgelöst werden, sind       <strong>ebenfalls nicht abzugsfähig</strong>. Diese Zahlungen sind       grundsätzlich als Kosten der privaten Lebensführung anzusehen und daher       nicht abzugsfähig.</p>
<p><strong>Seit dem 2.8.2011</strong> wurde diese Nichtabzugsfähigkeit       noch <strong>verschärft</strong> und in § 20 Abs. 1 Z 5 EStG       festgehalten, dass nunmehr auch Strafen, die von Gerichten und       Verwaltungsbehörden verhängt werden (z.B. Falschparken),       Abgabenerhöhungen nach dem Finanzstrafgesetz sowie Geld- und       Sachzuwendungen, deren Gewährung und Annahme mit gerichtlicher Strafe       bedroht ist, <strong>steuerlich nicht abzugsfähig</strong> sind.</p>
<p><strong>Strafen</strong>, die über einen       <strong>Dienstnehmer</strong> im Rahmen seiner dienstlichen Obliegenheit       verhängt wurden, sind für den Arbeitgeber, der sie trägt, grundsätzlich       Betriebsausgaben. Allerdings liegt dann beim Arbeitnehmer ein       <strong>steuerpflichtiger Arbeitslohn</strong> vor. Dies gilt sogar       dann, wenn die Bestrafung ohne Verschulden des Arbeitnehmers oder       überhaupt zu Unrecht erfolgt, da die Verbindlichkeit aus der Bestrafung       den Arbeitnehmer und nicht den Arbeitgeber betrifft.</p>
<p>Insbesondere nachfolgende <strong>Verwaltungsstrafen</strong> sind       <strong>steuerlich nicht abzugsfähig</strong>:</p>
<ul>
<li><strong>Parkstrafen</strong></li>
<li><strong>Strafen wegen überhöhter Geschwindigkeit</strong></li>
<li>Strafen für das Überladen eines LKWs</li>
<li>Strafen wegen Verletzung der Verkehrssicherheit oder Unterlassung         der Beantwortung von Lenkeranfragen</li>
<li>Geldstrafen nach dem Finanzstrafgesetz</li>
<li>Strafen nach dem Lebensmittelgesetz</li>
<li>Prozesskosten im Zusammenhang mit Strafverfahren</li>
</ul>
<p>Abzugsfähige <strong>Betriebsausgaben</strong> sind dann gegeben,       <strong>wenn</strong> die zur Last gelegte Tat ausschließlich aus der       betrieblichen Tätigkeit heraus erklärbar ist und das Verfahren mit einem       <strong>Freispruch</strong> endet.</p>
<p>Stand: 08. März 2012</p>
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		<title>Sparpaket 2012</title>
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		<pubDate>Fri, 30 Mar 2012 22:00:43 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Für Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Für Unternehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Service]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalerträge]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmer]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Überblick über die steuerlichen Änderungen des Stabilitätsgesetzes 2012.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die steuerlichen       Änderungen des Stabilitätsgesetzes 2012.</p>
<h3>Solidarabgabe</h3>
<p>Bei <strong>Arbeitnehmern</strong> wird das 13. und 14. Gehalt ab       2013 wie folgt besteuert werden:</p>
<ul>
<li>bis zu einem Bruttomonatsbezug von € 13.280,00: 6 %         Lohnsteuer</li>
<li>darüber hinausgehende Bezüge bis € 25.780,00: 27 % Lohnsteuer</li>
<li>darüber hinausgehende Bezüge bis € 42.477,00: 35,75 %         Lohnsteuer</li>
<li>darüber hinausgehende Bezüge: 50 % Lohnsteuer</li>
</ul>
<p>Unternehmer trifft die Solidarabgabe, indem der Gewinnfreibetrag       reduziert wird:</p>
<ul>
<li>bis € 175.000,00 Gewinn: 13 % Gewinnfreibetrag</li>
<li>zwischen € 175.000,00 und € 350.000,00 Gewinn: 7 %         Gewinnfreibetrag</li>
<li>zwischen € 350.000,00 und € 580.000,00 Gewinn: 4,5 %         Gewinnfreibetrag</li>
<li>ab € 580.000,00 Gewinn: kein Gewinnfreibetrag</li>
</ul>
<h3>Veräußerung von Grundstücken im Privatvermögen</h3>
<p>Die bisher geltende Spekulationsfrist (Verkauf innerhalb von zehn       Jahren) wurde mit 1.4.2012 abgeschafft.</p>
<p>Bei <strong>Anschaffungen ab dem 1.4.2002</strong> wird beim Verkauf       der Gewinn mit 25 % besteuert. Nach Ablauf von zehn Jahren ab Erwerb       soll es einen jährlichen Inflationsabschlag von 2 % (maximal 50 %) des       Veräußerungsgewinnes geben.</p>
<p>Bei <strong>Anschaffungen vor dem 1.4.2002</strong> beträgt die       Steuer 15 % vom Verkaufserlös von Grundstücken mit Umwidmung nach dem       1.1.1988 und <strong>3,5 %</strong> vom Verkaufserlös für alle anderen       Fälle. Der Veräußerungsgewinn kann aber auch unter Zugrundelegung der       tatsächlichen Anschaffungskosten ermittelt werden. In diesem Fall kann       auch der Inflationsabschlag angesetzt werden.</p>
<p>Von der Besteuerung ausgenommen sind Hauptwohnsitze, selbst       hergestellte Gebäude, soweit sie innerhalb der letzten zehn Jahre nicht       zur Erzielung von Einkünften gedient haben, und Enteignungen.</p>
<h3>Veräußerung von Grundstücken im Betriebsvermögen</h3>
<p>Bei Grundstücken des Betriebsvermögens spielt die       Gewinnermittlungsart keine Rolle mehr. Der Veräußerungsgewinn wird       grundsätzlich mit 25 % besteuert. Anders als bisher werden       Wertänderungen von Grund und Boden steuerlich immer erfasst (also auch       bei Bilanzierung nach § 4 Abs. 1 und Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach §       4 Abs. 3).</p>
<p>Bei der Veräußerung von bebauten Betriebsgrundstücken des       Altvermögens, bei denen der Grund und Boden zum 31.03.2012 nicht       steuerverfangen war, kann der auf Grund und Boden entfallende Anteil mit       3,5 % oder 15 % versteuert werden.</p>
<h3>Vorsteuerabzug bei Bauvorhaben</h3>
<p>Vorsteuer bei der Errichtung von Gebäuden kann nur mehr geltend       gemacht werden, wenn der unternehmerische Mieter auch       vorsteuerabzugsberechtigt ist (für Mietverhältnisse, die ab 1.4.2012       abgeschlossen werden). Betroffen sind vor allem Mietverhältnisse mit       Banken, Versicherungen, Gemeinden im Hoheitsbereich und Ärzten.</p>
<h3>Umsatzsteuer: Vorsteuerrückzahlung 20 Jahre</h3>
<p>Ein Gebäude, für das ein Vorsteuerbetrag abgezogen wurde, kann erst       nach 20 Jahren (bisher: 10 Jahre) ohne eine Vorsteuerkorrektur verkauft       oder privat genutzt werden (für Gebäude, die unternehmerisch erstmals ab       1.4.2012 genutzt werden).</p>
<h3>Gruppenbesteuerung</h3>
<p>Der Verlustabzug von ausländischen Gruppenmitgliedern wird nun soweit       eingeschränkt, dass er nur mehr maximal in Höhe des im Ausland       ermittelten Verlustes abgezogen werden darf (ab Veranlagung 2012).</p>
<h3>Begünstigte Zukunftsvorsorge und Bausparen</h3>
<p>Die Bausparprämie wird nur mehr maximal 1,5 % bis 4 % betragen (1,5 %       ab April 2012). Die Prämie bei der begünstigten Zukunftsvorsorge wird ab       2012 gesenkt. Sie beträgt 2,75 % (statt 5,5 %) zuzüglich des Zinssatzes       für die Bausparförderung (in Summe für 2012: 4,25 %).</p>
<h3>Weitere Steuermaßnahmen</h3>
<ul>
<li><strong>Forschungsprämien</strong> sollen künftig strenger         kontrolliert werden. Dafür soll bei der Auftragsforschung die         bisherige Deckelung von € 100.000,00 auf € 1 Mio. angehoben         werden.</li>
<li><strong>Kapitalerträge</strong> von österreichischen         Steuerpflichtigen auf Bankkonten und Depots in der sollen besteuert         werden.</li>
<li>Eine <strong>Finanztransaktionssteuer</strong> soll eingeführt         werden.</li>
<li><strong>Begünstigungen bei der Mineralölsteuer</strong> für         Fahrzeuge, die im Ortslinienverkehr eingesetzt werden,         Schienenfahrzeuge und für den „Agrardiesel“         <strong>entfallen</strong>.</li>
</ul>
<p>Stand: 08. März 2012</p>
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		<item>
		<title>WTL-Nachwuchs :)</title>
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		<pubDate>Fri, 16 Mar 2012 07:54:34 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[WTL]]></category>

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		<description><![CDATA[Herzlich Willkommen Moritz und Gratulation den jungen Eltern!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr erfreuliche Nachrichten gab es an einem besonderen Datum: Der kleine Moritz erblickte am 29. Februar das Licht der Welt. Wir gratulieren sehr herzlich WTL-Rechnungswesenmitarbeiter Thomas Walchhofer und seiner Freundin Carina zum Nachwuchs und wünschen dem jungen Erdenbürger alles Liebe und Gute für seine Zukunft!</p>
<p>Ganz besonderes gefreut haben wir uns natürlich darüber, dass uns Moritz auch bereits in unserer Kanzlei besucht hat&#8230; :)</p>

<a href='http://www.wtl.at/index.php/kanzlei/wtl-nachwuchs/attachment/bild-007/' title='Moritz :)'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/Bild-007-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="Moritz :)" title="Moritz :)" /></a>

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		</item>
		<item>
		<title>Mission Marathon: 1. WTL-Lauftreff</title>
		<link>http://www.wtl.at/index.php/alles/mission-marathon-1-wtl-lauftreff/?utm_source=rss&amp;utm_medium=rss&amp;utm_campaign=mission-marathon-1-wtl-lauftreff</link>
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		<pubDate>Fri, 16 Mar 2012 07:39:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>webadmin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alles]]></category>
		<category><![CDATA[Kanzlei]]></category>
		<category><![CDATA[Service]]></category>
		<category><![CDATA[WTL]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Jahr 2012 bieten wir allen Klienten und Freunden ein ganz besonderes Special: den WTL-Lauftreff!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Um unsere Mission als Wegbegleiter auch auf die Welt des Sports zu übertragen bieten wir im Jahr 2012 allen Klienten und Freunden ein besonderes Special: den <strong>WTL-Lauftreff</strong>! Ziel ist es, als Mitglied einer WTL-Staffel, den <strong>Linz-Marathon am 22. April</strong> gemeinsam in Angriff zu nehmen. Eine Staffel besteht aus vier Läufern wobei im Vorfeld individuell entschieden wird, wer 9,7 km, 11,3 km, 14,8 km oder 6,4 km läuft.</p>
<p>Im Vorfeld finden drei gemeinsame WTL-Lauftreffs statt, wobei der erste am Donnerstag, 1. März, über die Bühne ging. Nach einer kurzen Einführung durch &#8220;Laufguru&#8221; <strong>Romuald Schönfeld</strong> im Fitness-Studio &#8220;Holmes Place&#8221; nahmen wir gemeinsam eine kleine Laufrunde in Angriff (Fotos siehe unten).</p>
<p>Die Termine für die nächsten beiden Lauftreffs sind der <strong>22. März</strong> und der <strong>12. April</strong>. Kurz Entschlossene können sich noch gerne unter redaktion@wtl.at melden. Im Vordergrund soll natürlich einzig und allein der Spaß am gemeinsamen Sport stehen! :)</p>
<p><br class="spacer_" /></p>

<a href='http://www.wtl.at/index.php/alles/mission-marathon-1-wtl-lauftreff/attachment/bild-001/' title='Bild 001'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/Bild-001-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="Bild 001" title="Bild 001" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/alles/mission-marathon-1-wtl-lauftreff/attachment/bild-005/' title='Bild 005'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/Bild-005-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="Bild 005" title="Bild 005" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/alles/mission-marathon-1-wtl-lauftreff/attachment/bild-006/' title='Bild 006'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/Bild-006-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="Bild 006" title="Bild 006" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/alles/mission-marathon-1-wtl-lauftreff/attachment/bild-009/' title='Bild 009'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/Bild-009-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="Bild 009" title="Bild 009" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/alles/mission-marathon-1-wtl-lauftreff/attachment/bild-012/' title='Bild 012'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/Bild-012-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="Bild 012" title="Bild 012" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/alles/mission-marathon-1-wtl-lauftreff/attachment/bild-015/' title='Bild 015'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/Bild-015-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="Bild 015" title="Bild 015" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/alles/mission-marathon-1-wtl-lauftreff/attachment/bild-016/' title='Bild 016'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/Bild-016-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="Bild 016" title="Bild 016" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/alles/mission-marathon-1-wtl-lauftreff/attachment/bild-018/' title='Bild 018'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/Bild-018-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="Bild 018" title="Bild 018" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/alles/mission-marathon-1-wtl-lauftreff/attachment/bild-019/' title='Bild 019'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/Bild-019-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="Bild 019" title="Bild 019" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/alles/mission-marathon-1-wtl-lauftreff/attachment/bild-022/' title='Bild 022'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/Bild-022-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="Bild 022" title="Bild 022" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/alles/mission-marathon-1-wtl-lauftreff/attachment/bild-025/' title='Bild 025'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/Bild-025-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="Bild 025" title="Bild 025" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/alles/mission-marathon-1-wtl-lauftreff/attachment/bild-028/' title='Bild 028'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/Bild-028-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="Bild 028" title="Bild 028" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/alles/mission-marathon-1-wtl-lauftreff/attachment/bild-029/' title='Bild 029'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/Bild-029-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="Bild 029" title="Bild 029" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/alles/mission-marathon-1-wtl-lauftreff/attachment/bild-030/' title='Bild 030'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/Bild-030-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="Bild 030" title="Bild 030" /></a>
<a href='http://www.wtl.at/index.php/alles/mission-marathon-1-wtl-lauftreff/attachment/bild-032/' title='Bild 032'><img width="120" height="120" src="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/Bild-032-120x120.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="Bild 032" title="Bild 032" /></a>

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		<item>
		<title>Neues beim Kinderbetreuungsgeld</title>
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		<pubDate>Wed, 29 Feb 2012 23:00:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alles]]></category>
		<category><![CDATA[Für Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die gesetzlichen Regelungen zum Kinderbetreuungsgeld wurden geändert.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die gesetzlichen Regelungen zum Kinderbetreuungsgeld wurden geändert.     Die Neuerungen gelten für alle Geburten ab dem 1.1.2012.</p>
<h3>Neue Frist</h3>
<p>Bei der Berechnung der Zuverdienstgrenze zählen nur jene Monate zum     Anspruchszeitraum, in denen die Eltern Kinderbetreuungsgeld bezogen haben.     Erhalten sie nicht das ganze Jahr über Kinderbetreuungsgeld, so muss ein     Nachweis über die Abgrenzung der Einkünfte erbracht werden. Dieser     Nachweis ist nunmehr innerhalb von zwei Jahren ab Ende des betreffenden     Bezugsjahres dem Krankenversicherungsträger vorzulegen.</p>
<h3>Zuverdienstregel</h3>
<p>Bei der Zuverdienstberechnung zählt nun mehr ein Monat dann nicht mehr     als Zuverdienstmonat, wenn bis zu 23 Tage Kinderbetreuungsgeld ausgezahlt     wurde (24-Tage-Regel). Bisher galt die 16-Tage-Regel.</p>
<h3>Selbständige Eltern: Änderung Berechnung</h3>
<p>Für Eltern, die Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb     erzielen, ändert sich die Berechnungsformel. Bisher wurden bei der     Zuverdienst-Berechnungsformel Sozialversicherungsbeiträge hinzugeschlagen,     die auf Grundlage der früheren Einkünfte basierten. Künftig werden diese     durch einen Pauschalzuschlag von 30 % ersetzt.</p>
<h3>Einkommensabhängige Variante</h3>
<h4>Erhöhung der Zuverdienstgrenze</h4>
<p>Die bisherige Zuverdienstgrenze von € 5.800,00 wurde auf € 6.100,00     erhöht. Dies wurde durch die jährliche Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze     nötig.</p>
<h4>Kein Anspruch für arbeitslose Eltern</h4>
<p>Jene Eltern, die vor der Geburt arbeitslos und geringfügig beschäftigt     sind, können das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld nicht in     Anspruch nehmen.</p>
<h3>Neu: Sanktionen</h3>
<p>Bei Verstoß gegen die Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten können die     Eltern zum Ersatz der dadurch verursachten Verwaltungs- und     Verfahrenskosten verpflichtet werden.</p>
<p>Weitere Infos finden Sie unter: <a title="KBG-Online-Rechner" href="https://www.sozialversicherung.at/kbgOnlineRechner/" target="_blank">https://www.sozialversicherung.at/kbgOnlineRechner/</a>.</p>
<p>Stand: 09. Februar 2012</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Wir suchen neue MitarbeiterInnen :)</title>
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		<pubDate>Tue, 28 Feb 2012 23:55:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>webadmin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alles]]></category>
		<category><![CDATA[Kanzlei]]></category>
		<category><![CDATA[WTL]]></category>

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		<description><![CDATA[WTL verstärkt sein Team in den Bereichen Buchhaltung und Kanzleiassistenz!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Zur Verstärkung unseres WTL-Teams sind wir auf der Suche nach:</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>BUCHHALTERiN</strong><br />
 (Voll-/Teilzeit)</p>
<p>Wenn Sie sich mit unserer Unternehmensphilosophie identifizieren können, Rechnungswesen für Sie mehr als nur das Verbuchen von Belegen ist, Sie Innovationen offen gegenüberstehen und Spaß an aktiver Beratung und Teamarbeit haben, freuen wir uns schon auf Ihre Bewerbungsunterlagen! Für diese Position werden die abgelegte Buchhalterprüfung und eine mindestens dreijährige Berufserfahrung vorausgesetzt.<strong> </strong></p>
<p><strong><br />
 KANZLEIASSISTENTiN</strong><br />
 (Vollzeit)</p>
<p>Wenn Sie sich mit unserer Unternehmensphilosophie identifizieren können, Sie Spaß an Organisation, selbstständigen Sekretariatstätigkeiten und Rechnungswesen haben und ein freundliches und kommunikatives Auftreten für Sie selbstverständlich ist, freuen wir uns schon auf Ihre Bewerbungsunterlagen! Für diese Position wird eine kaufmännische Ausbildung vorausgesetzt.<strong> </strong></p>
<p><strong><br />
 Was bieten wir Ihnen?</strong></p>
<p>Bei WTL sind Sie nicht nur MitarbeiterIn, sondern auch MitunternehmerIn. In Eigenverantwortung sind Sie in einem flexiblen Gleitzeitmodel für die selbständige Betreuung der Klienten verantwortlich. Je nach Ihren persönlichen Interessen wird ein individueller Ausbildungsplan für Sie entwickelt. Anhand dessen werden auch die nächsten Ziele und Karriereschritte individuell geplant und umgesetzt. Als Einstiegsgehalt bieten wir Ihnen ein kollektivvertragliches Mindestgehalt von 1.600 Euro brutto/Monat &#8211; je nach Qualifikation und Berufserfahrung ist eine Überzahlung möglich.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p><strong>Sie passen in eine innovative und &#8220;erfrischend andere&#8221; Kanzlei?</strong><strong><br />
 Dann freut sich das Team von WTL schon auf Ihre Bewerbung! :)</strong></p>
<p><strong><br />
 Bewerbungsverfahren</strong></p>
<p>Per Mail an redaktion@wtl.at &gt;&gt;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Kraftfahrzeugsteuer</title>
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		<pubDate>Tue, 28 Feb 2012 23:00:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alles]]></category>
		<category><![CDATA[Für Unternehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmer]]></category>

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		<description><![CDATA[Informationen über die Steuerpflicht für Kraftfahrzeuge.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Steuerpflichtig</h3>
<p>Kraftfahrzeugsteuer ist grundsätzlich zu bezahlen für alle durch ein     inländisches Zulassungsverfahren zugelassene:</p>
<ul>
<li>Kraftfahrzeuge und Anhänger mit einem höchst zulässigen       Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t,</li>
<li>Zugmaschinen und Motorkarren, unabhängig von ihrem höchst zulässigen       Gesamtgewicht,</li>
<li>Kraftfahrzeuge, für die keine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung       besteht,</li>
<li>Kraftfahrzeuge und Anhänger, die auf Straßen mit öffentlichem       Verkehr ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet       werden.</li>
</ul>
<p>Davon gibt es jedoch einige Befreiungen wie z.B. für     Einsatzfahrzeuge.</p>
<p>Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegen aber auch in einem ausländischen     Zulassungsverfahren zugelassene Kraftfahrzeuge, sofern nicht     zwischenstaatliche Abkommen Abgabenbefreiungen vorsehen. In diesen Fällen     wird die Steuer von den Zollämtern erhoben.</p>
<p>Keine Steuerpflicht besteht für Kraftfahrzeuge, für die motorbezogene     Versicherungssteuer zu entrichten ist und für jene, die von der     Zulassungspflicht ausgenommen sind.</p>
<h3>Steuerschuldner</h3>
<p>Der Schuldner der Steuer ist grundsätzlich jene Person, für die das     Fahrzeug zugelassen ist.</p>
<h3>Zahlung vierteljährlich</h3>
<p>Während des Jahres ist die Kraftfahrzeugsteuer vierteljährlich zu     bezahlen, immer am 15. des auf das Kalendervierteljahr zweitfolgenden     Monats (15.5., 15.8., 15.11., 15.2. des Folgejahres).</p>
<p>Einmal jährlich ist eine Kraftfahrzeugsteuererklärung beim Finanzamt     einzureichen.</p>
<table class="data">
<thead>
<tr>
<th> </th>
<th>Kfz-Steuer seit 1.1.2011</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>Fahrzeuge bis 12 t</td>
<td><strong>€ 1,55 – mind. € 15,00</strong></td>
</tr>
<tr>
<td>Fahrzeuge von 12 bis 18 t</td>
<td><strong>€ 1,70</strong></td>
</tr>
<tr>
<td>Fahrzeuge mit mehr als 18 t</td>
<td><strong>€ 1,90 – höchstens € 80,00<br />
 bei Anhängern höchstens € 66,00</strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<h3>Anmeldung</h3>
<p>Die Zulassung des ersten steuerpflichtigen Kraftfahrzeuges zum Verkehr     ist innerhalb eines Monats dem Finanzamt zu melden.</p>
<p>Stand: 09. Februar 2012</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Vermögenszuwachssteuer</title>
		<link>http://www.wtl.at/index.php/alles/vermogenszuwachssteuer/?utm_source=rss&amp;utm_medium=rss&amp;utm_campaign=vermogenszuwachssteuer</link>
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		<pubDate>Tue, 28 Feb 2012 23:00:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alles]]></category>
		<category><![CDATA[Für Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Für Unternehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalerträge]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmer]]></category>

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		<description><![CDATA[Ab 1.4.2012 tritt nun endgültig die neue Vermögenszuwachssteuer in Kraft.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ab 1.4.2012 tritt nun endgültig die neue Vermögenszuwachssteuer in     Kraft. Aus diesem Anlass bietet dieser Artikel noch einmal einen Überblick     über die wesentlichen Änderungen.</p>
<h3>KESt auf Kursgewinne</h3>
<p>Grundsätzlich gilt: Die Banken sind ab 1.4.2012 dazu verpflichtet, 25 %     Kapitalertragsteuer auf den Kursgewinn einzubehalten.</p>
<p>Der 25%ige Steuerabzug gilt für:</p>
<ul>
<li>Einkünfte aus der Überlassung von Kapital (z.B. Sparbücher),</li>
<li>Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen       (Wertpapiere und verbriefte Derivate).</li>
</ul>
<p>Eine wesentliche Änderung ist auch, dass die Behaltedauer und das     Beteiligungsausmaß keine Rolle mehr spielen.</p>
<h3>Spekulationsfrist</h3>
<p>Auch weiterhin unterliegen der Spekulationsfrist Kapitalanlagen wie     physisches Gold und Devisen. Ein Verkaufsgewinn ist nur dann     steuerpflichtig, wenn die Kapitalanlagen im Privatvermögen nicht länger     als ein Jahr behalten werden.</p>
<p>Werden Gold oder Devisen im Rahmen eines Termingeschäfts erworben,     greift die neue Regelung (unabhängig von der Behaltezeit 25 % KESt).</p>
<h3>Wahlweise: Veranlagung in der Einkommensteuererklärung</h3>
<p>Der Steuerabzug der Bank kommt einer Endbesteuerung gleich. Auf diese     kann verzichtet werden.</p>
<p>Eine Veranlagung wäre z.B. vorteilhaft, wenn der zur Anwendung kommende     Einkommensteuersatz geringer als 25 % ist. Die Möglichkeit der Veranlagung     besteht für alle Kapitaleinkünfte.</p>
<h3>Gutschrift</h3>
<p>Wird auf die Endbesteuerung verzichtet, so kommt es zwar vorerst zu     einem Steuerabzug, die KESt wird erst im Nachhinein mit Erhalt des     Steuerbescheids gutgeschrieben.</p>
<h3>Verlustausgleich</h3>
<p>Verluste im Privatvermögen können unter folgenden Umständen     ausgeglichen werden:</p>
<ul>
<li>Der Verlustausgleich darf nur mit anderen Einkünften aus       Kapitalvermögen erfolgen.</li>
<li>Ein Verlustvortrag auf Folgejahre ist nicht möglich.</li>
<li>Die Verluste dürfen nicht mit Bankzinsen (z.B. vom Sparbuch)       ausgeglichen werden.</li>
</ul>
<h3>Neubestand</h3>
<p>Bei der Verlustverrechnung werden nur Verluste berücksichtigt, die     durch einen Verkauf von Neubeständen entstanden sind. Zu diesen     zählen:</p>
<ul>
<li>ab 1.1.2011 erworbene Aktien und Fondsanteile,</li>
<li>sonstige Wirtschaftsgüter und verbriefte Derivate, die ab 1.4.2012       erworben werden.</li>
</ul>
<h3>Verlustausgleich durch die Bank</h3>
<p>Es werden alle Gewinne und Verluste aus allen Depots bei derselben Bank     berücksichtigt. Jedoch nur für Depots bei einem Kreditinstitut. Eine     bankenübergreifende Verlustverrechnung muss bei der     Einkommensteuererklärung durchgeführt werden.</p>
<p>Der Verlustausgleich durch die Bank kommt nur bei Einzeldepots zur     Anwendung. Bei Gemeinschaftsdepots wird eine Verlustverrechnung nur auf     Depotebene durchgeführt.</p>
<h3>Verluste im Jahr 2012</h3>
<p>Der Verlustausgleich wird direkt von der Bank vorgenommen. Für das Jahr     2012 erfolgt im Nachhinein eine Verrechnung der Gewinne und Verluste aus     dem abgelaufenen Jahr (von April bis Dezember).</p>
<h3>Verluste im Jahr 2013</h3>
<p>Ab dem Jahr 2013 wird ein laufender Verlustausgleich während des Jahres     vorgenommen.</p>
<h3>Werbungskosten</h3>
<p>Der Abzug von Werbungskosten wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies     gilt sowohl bei einer Veranlagung der Einkünfte als auch bei der Anwendung     des Steuersatzes von 25 %.</p>
<h3>Sparbuch</h3>
<p>Für Zinsen aus Sparbüchern ergeben sich grundsätzlich keine     Änderungen.</p>
<h3>Betriebsvermögen</h3>
<p>Für im Betriebsvermögen gehaltenes Kapitalvermögen gelten grundsätzlich     dieselben Regeln wie für das Privatvermögen. Ausgenommen sind jedoch     Substanzverluste und Anschaffungsnebenkosten.</p>
<h3>Substanzverluste</h3>
<p>Substanzverluste aus der Veräußerung von Wertpapieren und Derivaten     können zu 50 % ausgeglichen werden.</p>
<h3>Anschaffungsnebenkosten</h3>
<p>Berücksichtigt werden dürfen auch Anschaffungsnebenkosten.</p>
<h3>Gewinnfreibetrag</h3>
<p>Kapitaleinkünfte, die mit 25 % besteuert werden, sind von der     Bemessungsgrundlage der Ermittlung des Gewinnfreibetrages     ausgeschlossen.</p>
<h3>Personengesellschaften</h3>
<p>Bei Personengesellschaften steht das Recht auf die Endbesteuerung zu     verzichten jedem einzelnen Gesellschafter gesondert zu.</p>
<p>Stand: 09. Februar 2012</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Sparpaket</title>
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		<pubDate>Wed, 15 Feb 2012 23:00:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alles]]></category>
		<category><![CDATA[Für Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Für Unternehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Kanzlei]]></category>
		<category><![CDATA[Service]]></category>
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		<category><![CDATA[Lohnnebenkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmer]]></category>

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		<description><![CDATA[Aus aktuellem Anlass informieren wird über die wichtigsten geplanten steuerlichen Maßnahmen des Sparpakets 2012.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Aus aktuellem Anlass informieren wir Sie über die wichtigsten       <strong>geplanten steuerlichen Maßnahmen</strong> des Sparpakets 2012.       Die ersten Änderungen sollen bereits mit April 2012 in Kraft treten.       Derzeit gibt es noch keine Gesetzesvorlage. Die tatsächliche       Gesetzeswerdung bleibt noch abzuwarten. (Stand 15.2.2012)</p>
<h3>Solidarabgabe ab 2013</h3>
<p>Befristet – bis zum Jahr 2016 – soll eine Solidarabgabe eingeführt       werden.</p>
<p>Besteuerung des <strong>13./14. Gehalts</strong> bei       Arbeitnehmern:</p>
<ul>
<li>bis zu einem Bruttomonatsbezug von € 13.280,00: 6 %         Lohnsteuer</li>
<li>darüber hinausgehende Bezüge bis € 25.780,00: 27 % Lohnsteuer</li>
<li>darüber hinausgehende Bezüge bis € 42.477,00: 35,75 %         Lohnsteuer</li>
<li>darüber hinausgehende Bezüge: 50 % Lohnsteuer</li>
</ul>
<p>Bei Unternehmer soll der Gewinnfreibetrag ab einem Gewinn von €       175.000,00/Jahr reduziert werden:</p>
<ul>
<li>bis € 175.000,00 Gewinn: 13 % Gewinnfreibetrag</li>
<li>zwischen € 175.000,00 und € 350.000,00 Gewinn: 7 %         Gewinnfreibetrag</li>
<li>zwischen € 350.000,00 und € 580.000,00 Gewinn: 4,5 %         Gewinnfreibetrag</li>
<li>ab € 580.000,00 Gewinn: Kein Gewinnfreibetrag</li>
</ul>
<h3>Veräußerung von Grundstücken</h3>
<p>Die bisher geltende Spekulationsfrist (Verkauf innerhalb von zehn       Jahren) soll mit 1.4.2012 abgeschafft werden. Zukünftig werden zwischen       Neufällen (= Anschaffung ab dem 1. April 2002) und Altfällen       unterschieden. Bei den Altfällen wird wiederum unterschieden, ob eine       Umwidmung vor oder nach dem 1.1.1988 erfolgt ist.</p>
<p>Bei den Neufällen wird beim Verkauf der Gewinn mit 25 % besteuert,       wobei es Befreiungen für selbst hergestellte Gebäude und Hauptwohnsitze       geben soll. Ebenso soll es nach Ablauf von 10 Jahren ab Erwerb einen       järhlichen Inflationsabschlag von 2,5 %, maximal 50 % geben.</p>
<p>Bei den Altfällen kommt es zu einer Besteuerung des Verkaufserlöses,       und zwar mit 3,5 bzw. 15 %. Letzterer, nämlich 15 %, gilt für unbebaute       Liegenschaften mit Umwidmung nach dem 1.1.1988. Die 3,5 % gelten für       alle anderen Fälle, sprich bebaute Liegenschaften und unbebaute       Grundstücke mit Umwidmung vor dem 1.1.1988. Eine Hauptwohnsitzbefreiung       soll wiederum greifen.</p>
<h3>Gruppenbesteuerung</h3>
<p>Verluste von ausländischen Gruppenmitgliedern können bei einem       österreichischen Gruppenträger abgesetzt werden. Die Verlustermittlung       erfolgt dabei nach österreichischen Vorschriften.</p>
<p>Der Verlustabzug wird allerdings nun soweit eingeschränkt, dass er       nur mehr maximal in Höhe des im Ausland ermittelten Verlustes abgezogen       werden darf (ab Veranlagung 2012).</p>
<h3>Vorsteuerabzug bei Bauvorhaben</h3>
<p>Vorsteuer bei der Errichtung von Gebäuden kann nur mehr geltend       gemacht werden, wenn der unternehmerische Mieter auch       vorsteuerabzugsberechtigt ist (für Mietverhältnisse die ab 1.5.2012       abgeschlossen werden). Betroffen sind vor allem Mietverhältnisse mit       Banken, Versicherungen und Ärzten.</p>
<h3>Umsatzsteuer: Vorsteuerrückzahlung 20 Jahre</h3>
<p>Ein Gebäude für das Vorsteuerbetrag abgezogen wurde, kann erst nach       20 Jahren (bisher: 10 Jahre) ohne eine Vorsteuerkorrektur verkauft oder       privat genutzt werden (für Gebäude, die unternehmerisch erstmals ab       1.5.2012 genutzt werden).</p>
<h3>Sozialversicherung, Beiträge</h3>
<p>Die Beitragssätze zur <strong>Pensionsversicherung für GSVG- und       BSVG-Versicherte</strong> werden auf 18,5 % angehoben und gleichzeitig       wird die Mindestbeitragsgrundlage der Pensionsversicherung im GSVG nicht       wie bisher sinken.</p>
<p>Die <strong>Höchstbeitragsgrundlage in der       Pensionsversicherung</strong> wird zusätzlich um € 90,00 erhöht. Auch       die Höchstbeitragsgrundlage für die       <strong>Arbeitslosenversicherung</strong> wird ab 2013 zusätzlich um €       90,00 erhöht und die Beitragspflicht bis zum Erreichen des für die       Alterspension maßgeblichen Mindestalters verlängert.</p>
<p>Der Beitragssatz im <strong>Nachtschwerarbeitsgesetz</strong> wird       von 2% auf 5% angehoben. Eine neue „Manipulationsgebühr“ in Höhe von €       110,00 soll bei Kündigung eines Arbeitnehmers durch den Dienstgeber       anfallen.</p>
<h3>Begünstigte Zukunftsvorsorge und Bausparen</h3>
<p>Die Bausparprämie wird nur mehr maximal 1,5 % bis 4 % betragen. (ab       2013)</p>
<p>Die Prämie bei der begünstigten Zukunftsvorsorge wird ab 2013 gesenkt       (befristet bis 2016). Sie beträgt 2,75 % (statt 5,5 %) zuzüglich des       Zinssatzes für die Bausparförderung.</p>
<h3>Weitere Steuermaßnahmen</h3>
<ul>
<li><strong>Forschungsprämien</strong> sollen künftig strenger         kontrolliert werden. Dafür soll die bisherige Deckelung von €         100.000,00 bei der Auftragsforschung auf € 1 Mio. angehoben         werden.</li>
<li><strong>Kapitalerträge</strong> von österreichischen         Steuerpflichtigen auf Bankkonten und Depots in der         <strong>Schweiz</strong> sollen besteuert werden.</li>
<li>Eine <strong>Finanztransaktionssteuer</strong> soll eingeführt         werden.</li>
<li><strong>Begünstigungen bei der Mineralölsteuer</strong> für im         Ortslinienverkehr eingesetzte Fahrzeuge, Schienenfahrzeuge und für den         „Agrardiesel“ <strong>entfallen</strong>.</li>
</ul>
<p>Stand: 15. Februar 2012</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Höhere Kosten bei der Eintragung ins Grundbuch</title>
		<link>http://www.wtl.at/index.php/alles/hohere-kosten-bei-der-eintragung-ins-grundbuch/?utm_source=rss&amp;utm_medium=rss&amp;utm_campaign=hohere-kosten-bei-der-eintragung-ins-grundbuch</link>
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		<pubDate>Mon, 30 Jan 2012 23:00:44 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Alles]]></category>
		<category><![CDATA[Für Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Für Unternehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmer]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.wtl.at/index.php/alles/hohere-kosten-bei-der-eintragung-ins-grundbuch/</guid>
		<description><![CDATA[Im Zuge der Eintragung in das Grundbuch ist eine Grundbuch-Eintragungsgebühr zu entrichten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Jeder, der ein Grundstück erwirbt, muss sich ins Grundbuch eintragen     lassen. Im Zuge dieser Eintragung ist die Grundbuch-Eintragungsgebühr zu     entrichten.</p>
<h3>Änderung bei Schenkung oder Erbe</h3>
<p>Anlässlich eines Urteils des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) wird es zu     einer Änderung bei der Berechnung der Grundbuch-Eintragungsgebühr kommen.     Die Änderung betrifft nur unentgeltliche Erwerbe (z.B. Schenkung oder     Erbe).</p>
<h3>Derzeitige Regelung</h3>
<p>Die Grundbuch-Eintragungsgebühr beträgt derzeit 1,1 % der     Bemessungsgrundlage. Die Bemessungsgrundlage stellt grundsätzlich der im     Kaufvertrag festgeschriebene Kaufpreis des Grundstücks dar. Bei einer     unentgeltlichen Übergabe ist die Gebühr vom Einheitswert zu berechnen.</p>
<h3>Urteil des VfGH</h3>
<p>Laut dem Verfassungsgerichtshof stellt der Einheitswert keine geeignete     Grundlage für die Berechnung dar. Der Einheitswert wurde jahrelang nicht     an die tatsächliche Wertentwicklung angepasst. Die derzeitige Ermittlung     führt daher zu unsachlichen Ergebnissen und ist veraltet.</p>
<h3>Tatsächlicher Wert</h3>
<p>Die Regierung hat bis 31.12.2012 Zeit, die derzeitige Regelung neu zu     gestalten. Andernfalls wird die Grundbuch-Eintragungsgebühr vom     tatsächlichen Wert des Grundstücks (gemeinen Wert) berechnet. In einigen     Fällen kann das zu einer erheblichen Erhöhung der Kosten für die     Eintragung ins Grundbuch führen. Ob sich die Regierung für eine andere     Neuregelung entscheidet, bleibt noch abzuwarten.</p>
<p>Stand: 12. Jänner 2012</p>
]]></content:encoded>
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	</channel>
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