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	<title>WTL</title>
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	<description>Webseite WTL</description>
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		<title>Sparpaket</title>
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		<pubDate>Wed, 15 Feb 2012 23:00:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator></dc:creator>
				<category><![CDATA[Alles]]></category>

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		<description><![CDATA[Aus aktuellem Anlass informieren wird über die wichtigsten geplanten steuerlichen Maßnahmen des Sparpakets 2012.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Aus aktuellem Anlass informieren wir Sie über die wichtigsten       <strong>geplanten steuerlichen Maßnahmen</strong> des Sparpakets 2012.       Die ersten Änderungen sollen bereits mit April 2012 in Kraft treten.       Derzeit gibt es noch keine Gesetzesvorlage. Die tatsächliche       Gesetzeswerdung bleibt noch abzuwarten. (Stand 15.2.2012)</p>
<h3>Solidarabgabe ab 2013</h3>
<p>Befristet – bis zum Jahr 2016 – soll eine Solidarabgabe eingeführt       werden.</p>
<p>Besteuerung des <strong>13./14. Gehalts</strong> bei       Arbeitnehmern:</p>
<ul>
<li>bis zu einem Bruttomonatsbezug von € 13.280,00: 6 %         Lohnsteuer</li>
<li>darüber hinausgehende Bezüge bis € 25.780,00: 27 % Lohnsteuer</li>
<li>darüber hinausgehende Bezüge bis € 42.477,00: 35,75 %         Lohnsteuer</li>
<li>darüber hinausgehende Bezüge: 50 % Lohnsteuer</li>
</ul>
<p>Bei Unternehmer soll der Gewinnfreibetrag ab einem Gewinn von €       175.000,00/Jahr reduziert werden:</p>
<ul>
<li>bis € 175.000,00 Gewinn: 13 % Gewinnfreibetrag</li>
<li>zwischen € 175.000,00 und € 350.000,00 Gewinn: 7 %         Gewinnfreibetrag</li>
<li>zwischen € 350.000,00 und € 580.000,00 Gewinn: 4,5 %         Gewinnfreibetrag</li>
<li>ab € 580.000,00 Gewinn: Kein Gewinnfreibetrag</li>
</ul>
<h3>Veräußerung von Grundstücken</h3>
<p>Die bisher geltende Spekulationsfrist (Verkauf innerhalb von zehn       Jahren) soll mit 1.4.2012 abgeschafft werden. Zukünftig werden zwischen       Neufällen (= Anschaffung ab dem 1. April 2002) und Altfällen       unterschieden. Bei den Altfällen wird wiederum unterschieden, ob eine       Umwidmung vor oder nach dem 1.1.1988 erfolgt ist.</p>
<p>Bei den Neufällen wird beim Verkauf der Gewinn mit 25 % besteuert,       wobei es Befreiungen für selbst hergestellte Gebäude und Hauptwohnsitze       geben soll. Ebenso soll es nach Ablauf von 10 Jahren ab Erwerb einen       järhlichen Inflationsabschlag von 2,5 %, maximal 50 % geben.</p>
<p>Bei den Altfällen kommt es zu einer Besteuerung des Verkaufserlöses,       und zwar mit 3,5 bzw. 15 %. Letzterer, nämlich 15 %, gilt für unbebaute       Liegenschaften mit Umwidmung nach dem 1.1.1988. Die 3,5 % gelten für       alle anderen Fälle, sprich bebaute Liegenschaften und unbebaute       Grundstücke mit Umwidmung vor dem 1.1.1988. Eine Hauptwohnsitzbefreiung       soll wiederum greifen.</p>
<h3>Gruppenbesteuerung</h3>
<p>Verluste von ausländischen Gruppenmitgliedern können bei einem       österreichischen Gruppenträger abgesetzt werden. Die Verlustermittlung       erfolgt dabei nach österreichischen Vorschriften.</p>
<p>Der Verlustabzug wird allerdings nun soweit eingeschränkt, dass er       nur mehr maximal in Höhe des im Ausland ermittelten Verlustes abgezogen       werden darf (ab Veranlagung 2012).</p>
<h3>Vorsteuerabzug bei Bauvorhaben</h3>
<p>Vorsteuer bei der Errichtung von Gebäuden kann nur mehr geltend       gemacht werden, wenn der unternehmerische Mieter auch       vorsteuerabzugsberechtigt ist (für Mietverhältnisse die ab 1.5.2012       abgeschlossen werden). Betroffen sind vor allem Mietverhältnisse mit       Banken, Versicherungen und Ärzten.</p>
<h3>Umsatzsteuer: Vorsteuerrückzahlung 20 Jahre</h3>
<p>Ein Gebäude für das Vorsteuerbetrag abgezogen wurde, kann erst nach       20 Jahren (bisher: 10 Jahre) ohne eine Vorsteuerkorrektur verkauft oder       privat genutzt werden (für Gebäude, die unternehmerisch erstmals ab       1.5.2012 genutzt werden).</p>
<h3>Sozialversicherung, Beiträge</h3>
<p>Die Beitragssätze zur <strong>Pensionsversicherung für GSVG- und       BSVG-Versicherte</strong> werden auf 18,5 % angehoben und gleichzeitig       wird die Mindestbeitragsgrundlage der Pensionsversicherung im GSVG nicht       wie bisher sinken.</p>
<p>Die <strong>Höchstbeitragsgrundlage in der       Pensionsversicherung</strong> wird zusätzlich um € 90,00 erhöht. Auch       die Höchstbeitragsgrundlage für die       <strong>Arbeitslosenversicherung</strong> wird ab 2013 zusätzlich um €       90,00 erhöht und die Beitragspflicht bis zum Erreichen des für die       Alterspension maßgeblichen Mindestalters verlängert.</p>
<p>Der Beitragssatz im <strong>Nachtschwerarbeitsgesetz</strong> wird       von 2% auf 5% angehoben. Eine neue „Manipulationsgebühr“ in Höhe von €       110,00 soll bei Kündigung eines Arbeitnehmers durch den Dienstgeber       anfallen.</p>
<h3>Begünstigte Zukunftsvorsorge und Bausparen</h3>
<p>Die Bausparprämie wird nur mehr maximal 1,5 % bis 4 % betragen. (ab       2013)</p>
<p>Die Prämie bei der begünstigten Zukunftsvorsorge wird ab 2013 gesenkt       (befristet bis 2016). Sie beträgt 2,75 % (statt 5,5 %) zuzüglich des       Zinssatzes für die Bausparförderung.</p>
<h3>Weitere Steuermaßnahmen</h3>
<ul>
<li><strong>Forschungsprämien</strong> sollen künftig strenger         kontrolliert werden. Dafür soll die bisherige Deckelung von €         100.000,00 bei der Auftragsforschung auf € 1 Mio. angehoben         werden.</li>
<li><strong>Kapitalerträge</strong> von österreichischen         Steuerpflichtigen auf Bankkonten und Depots in der         <strong>Schweiz</strong> sollen besteuert werden.</li>
<li>Eine <strong>Finanztransaktionssteuer</strong> soll eingeführt         werden.</li>
<li><strong>Begünstigungen bei der Mineralölsteuer</strong> für im         Ortslinienverkehr eingesetzte Fahrzeuge, Schienenfahrzeuge und für den         „Agrardiesel“ <strong>entfallen</strong>.</li>
</ul>
<p>Stand: 15. Februar 2012</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Wir suchen neue MitarbeiterInnen :)</title>
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		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 07:13:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>webadmin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alles]]></category>
		<category><![CDATA[Kanzlei]]></category>
		<category><![CDATA[WTL]]></category>

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		<description><![CDATA[WTL verstärkt sein Team in den Bereichen Buchhaltung und Kanzleiassistenz!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Zur Verstärkung unseres WTL-Teams sind wir auf der Suche nach:</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>BUCHHALTERiN</strong><br />
 (Voll-/Teilzeit)</p>
<p>Wenn Sie sich mit unserer Unternehmensphilosophie identifizieren können, Rechnungswesen für Sie mehr als nur das Verbuchen von Belegen ist, Sie Innovationen offen gegenüberstehen und Spaß an aktiver Beratung und Teamarbeit haben, freuen wir uns schon auf Ihre Bewerbungsunterlagen! Für diese Position werden die abgelegte Buchhalterprüfung und eine mindestens dreijährige Berufserfahrung vorausgesetzt.<strong> </strong></p>
<p><strong><br />
 KANZLEIASSISTENTiN</strong><br />
 (Vollzeit)</p>
<p>Wenn Sie sich mit unserer Unternehmensphilosophie identifizieren können, Sie Spaß an Organisation, selbstständigen Sekretariatstätigkeiten und Rechnungswesen haben und ein freundliches und kommunikatives Auftreten für Sie selbstverständlich ist, freuen wir uns schon auf Ihre Bewerbungsunterlagen! Für diese Position wird eine kaufmännische Ausbildung vorausgesetzt.<strong> </strong></p>
<p><strong><br />
 Was bieten wir Ihnen?</strong></p>
<p>Bei WTL sind Sie nicht nur MitarbeiterIn, sondern auch MitunternehmerIn. In Eigenverantwortung sind Sie in einem flexiblen Gleitzeitmodel für die selbständige Betreuung der Klienten verantwortlich. Je nach Ihren persönlichen Interessen wird ein individueller Ausbildungsplan für Sie entwickelt. Anhand dessen werden auch die nächsten Ziele und Karriereschritte individuell geplant und umgesetzt. Als Einstiegsgehalt bieten wir Ihnen ein kollektivvertragliches Mindestgehalt von 1.600 Euro brutto/Monat &#8211; je nach Qualifikation und Berufserfahrung ist eine Überzahlung möglich.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p><strong>Sie passen in eine innovative und &#8220;erfrischend andere&#8221; Kanzlei?</strong><strong><br />
 Dann freut sich das Team von WTL schon auf Ihre Bewerbung! :)</strong></p>
<p><strong><br />
 Bewerbungsverfahren</strong></p>
<p>Per Mail an redaktion@wtl.at &gt;&gt;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Höhere Kosten bei der Eintragung ins Grundbuch</title>
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		<pubDate>Mon, 30 Jan 2012 23:00:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alles]]></category>
		<category><![CDATA[Für Arbeitnehmer]]></category>
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		<description><![CDATA[Im Zuge der Eintragung in das Grundbuch ist eine Grundbuch-Eintragungsgebühr zu entrichten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Jeder, der ein Grundstück erwirbt, muss sich ins Grundbuch eintragen     lassen. Im Zuge dieser Eintragung ist die Grundbuch-Eintragungsgebühr zu     entrichten.</p>
<h3>Änderung bei Schenkung oder Erbe</h3>
<p>Anlässlich eines Urteils des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) wird es zu     einer Änderung bei der Berechnung der Grundbuch-Eintragungsgebühr kommen.     Die Änderung betrifft nur unentgeltliche Erwerbe (z.B. Schenkung oder     Erbe).</p>
<h3>Derzeitige Regelung</h3>
<p>Die Grundbuch-Eintragungsgebühr beträgt derzeit 1,1 % der     Bemessungsgrundlage. Die Bemessungsgrundlage stellt grundsätzlich der im     Kaufvertrag festgeschriebene Kaufpreis des Grundstücks dar. Bei einer     unentgeltlichen Übergabe ist die Gebühr vom Einheitswert zu berechnen.</p>
<h3>Urteil des VfGH</h3>
<p>Laut dem Verfassungsgerichtshof stellt der Einheitswert keine geeignete     Grundlage für die Berechnung dar. Der Einheitswert wurde jahrelang nicht     an die tatsächliche Wertentwicklung angepasst. Die derzeitige Ermittlung     führt daher zu unsachlichen Ergebnissen und ist veraltet.</p>
<h3>Tatsächlicher Wert</h3>
<p>Die Regierung hat bis 31.12.2012 Zeit, die derzeitige Regelung neu zu     gestalten. Andernfalls wird die Grundbuch-Eintragungsgebühr vom     tatsächlichen Wert des Grundstücks (gemeinen Wert) berechnet. In einigen     Fällen kann das zu einer erheblichen Erhöhung der Kosten für die     Eintragung ins Grundbuch führen. Ob sich die Regierung für eine andere     Neuregelung entscheidet, bleibt noch abzuwarten.</p>
<p>Stand: 12. Jänner 2012</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Änderungen bei der Einkommensteuer im Jahr 2012</title>
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		<pubDate>Mon, 30 Jan 2012 23:00:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Diverse Neuerungen für Alleinverdiener ohne Kinder und Pensionisten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Alleinverdiener ohne Kinder</h3>
<p>Seit 2011 steht Steuerpflichtigen kein Alleinverdienerabsetzbetrag mehr     zu, sofern sie keine Kinder haben, für die sie Familienbeihilfe beziehen.     Dies gilt auch weiterhin – es sollen jedoch die folgenden daran     anknüpfenden Bestimmungen weiterhin begünstigt sein:</p>
<ul>
<li>Bei den Topfsonderausgaben erhöht sich der Höchstbetrag um €       2.920,00 und</li>
<li>bei den außergewöhnlichen Belastungen vermindert sich der       Selbstbehalt um einen Prozentpunkt.</li>
</ul>
<p>Ab 2012 auch, wenn:</p>
<ul class="noindent">
<li>dem Steuerpflichtigen kein Alleinverdiener- oder       Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht,</li>
<li>er aber mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder       eingetragener Partner ist,</li>
<li>vom (Ehe-)Partner nicht dauernd getrennt lebt und</li>
<li>der (Ehe-)Partner Einkünfte von höchstens € 6.000,00 jährlich       erzielt</li>
</ul>
<p>Zu den Topfsonderausgaben zählen z.B. Beiträge für bestimmte     Versicherungen, Aufwendungen für Wohnraumschaffung und –sanierung,     Beiträge zur Errichtung einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheims.</p>
<p>Eine außergewöhnliche Belastung kann in vielen Fällen nur     berücksichtigt werden, wenn der individuelle Selbstbehalt, der vom     Einkommen und z.B. von der Anzahl der Kinder abhängt, überschritten     wird.</p>
<h3>Pensionistenabsetzbetrag</h3>
<p>Der Allgemeine Pensionistenabsetzbetrag erhöhte sich 2011 auf € 764,00     p.a., wenn die zu versteuernden Pensionsbezüge € 13.100,00 im Kalenderjahr     nicht übersteigen und der (Ehe-)Partner Einkünfte von höchstens € 2.200,00     jährlich erzielt.</p>
<p>Für das Jahr 2012 wurde die Grenze der Pensionseinkünfte erhöht. Sie     dürfen € 19.930,00 im Kalenderjahr nicht übersteigen.</p>
<p>Stand: 12. Jänner 2012</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Senkung: Stundungszinsen, Aussetzungszinsen, Anspruchszinsen</title>
		<link>http://www.wtl.at/index.php/alles/senkung-stundungszinsen-aussetzungszinsen-anspruchszinsen/?utm_source=rss&amp;utm_medium=rss&amp;utm_campaign=senkung-stundungszinsen-aussetzungszinsen-anspruchszinsen</link>
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		<pubDate>Mon, 30 Jan 2012 23:00:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alles]]></category>
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		<description><![CDATA[Der österreichische Basiszinssatz wurde gesenkt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der österreichische Basiszinssatz wurde gesenkt. Mit Wirkung seit     14.12.2011 beträgt er nun 0,38 % (vorher: 0,88 %).</p>
<p>Dies bewirkt auch eine Senkung der Anspruchs-, Aussetzungs- und     Stundungszinsen.</p>
<table class="data">
<thead>
<tr>
<td>           </td>
<th>seit 14.12.2011</th>
<th>seit 13.7.2011</th>
<th>vom 13.5.2009 bis 12.7.2011</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<th>Stundungszinsen</th>
<td>4,88 %</td>
<td>5,38 %</td>
<td>4,88 %</td>
</tr>
<tr>
<th>Aussetzungszinsen</th>
<td>2,38 %</td>
<td>2,88 %</td>
<td>2,38 %</td>
</tr>
<tr>
<th>Anspruchszinsen</th>
<td>2,38 %</td>
<td>2,88 %</td>
<td>2,38 %</td>
</tr>
<tr>
<th>Berufungszinsen neu ab 1.1.2012</th>
<td>2,38 %</td>
<td>           </td>
<td>           </td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Stand: 12. Jänner 2012</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Betriebsausgabenpauschalierung</title>
		<link>http://www.wtl.at/index.php/alles/betriebsausgabenpauschalierung/?utm_source=rss&amp;utm_medium=rss&amp;utm_campaign=betriebsausgabenpauschalierung</link>
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		<pubDate>Mon, 30 Jan 2012 23:00:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alles]]></category>
		<category><![CDATA[Für Unternehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmer]]></category>

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		<description><![CDATA[Pauschalierung auch im ersten Unternehmensjahr möglich.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Pauschalierung stellt eine vereinfachte Form der     Einnahmen-Ausgaben-Rechnung dar. Sie darf in Anspruch genommen werden,     wenn:</p>
<ul>
<li>keine Buchführungsverpflichtung besteht,</li>
<li>nicht freiwillig Bücher geführt werden,</li>
<li>der Vorjahresumsatz nicht mehr als € 220.000,00 betragen hat,</li>
<li>aus der Steuererklärung hervorgeht, dass der Steuerpflichtige von       der Pauschalierung Gebrauch macht.</li>
</ul>
<h3>6 oder 12 %?</h3>
<p>Die Betriebsausgabenpauschalierung beträgt 12 % vom Nettoumsatz,     höchstens jedoch € 26.400,00.</p>
<p>6 % (höchstens jedoch € 13.200,00) beträgt sie bei freiberuflichen oder     gewerblichen Einkünften:</p>
<ul>
<li>aus einer kaufmännischen oder technischen Beratung</li>
<li>aus einer sonstigen selbständigen Arbeit (z.B. Gehälter von       Geschäftsführern, die wesentlich an der GmbH beteiligt sind) sowie</li>
<li>aus einer schriftstellerischen, vortragenden, wissenschaftlichen,       unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit.</li>
</ul>
<h3>Fehlender Vorjahresumsatz</h3>
<p>Bei einer Betriebseröffnung ist kein Vorjahresumsatz vorhanden. Kann     der Unternehmer trotzdem im ersten Jahr seinen Gewinn anhand der     Betriebsausgabenpauschalierung ermitteln?</p>
<h3>Urteil VwGH</h3>
<p>Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) beantwortet diese Frage mit: Ja, der     Unternehmer darf seinen Gewinn mittels Betriebsausgabenpauschalierung     ermitteln, auch wenn im Jahr der Betriebsgründung € 220.000,00     überschritten werden. Dies gilt auch, wenn der Steuerpflichtige unter     Umständen einen steuerlichen Vorteil durch die Pauschalierung erzielt.</p>
<p>Ein bestimmter Mindestumsatz im Jahr der Betriebsgründung wird im     Gesetz nicht gefordert. Laut dem Verwaltungsgerichtshof können einzelne     Steuerpflichtige durch die Pauschalierung einen Vorteil erzielen. Dies     liegt aber im Wesen einer Pauschalierung. Sie dienen nicht nur der     Verwaltungsvereinfachung, sondern bieten dem Steuerpflichtigen die     Möglichkeit, die steuerlich günstigere Variante zu wählen. Um     herauszufinden, welche Variante die günstigere ist, muss der     Steuerpflichtige aber immer mindestens zwei Modelle (z.B.     Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Pauschalierung) vergleichen. Daher ist die     Pauschalierung auch immer mit Mehrarbeit verbunden.</p>
<p>Stand: 12. Jänner 2012</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Kassenrichtlinie 2012</title>
		<link>http://www.wtl.at/index.php/alles/kassenrichtlinie-2012/?utm_source=rss&amp;utm_medium=rss&amp;utm_campaign=kassenrichtlinie-2012</link>
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		<pubDate>Mon, 30 Jan 2012 23:00:44 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Alles]]></category>
		<category><![CDATA[Für Unternehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>
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		<description><![CDATA[Erfüllt Ihr Kassensystem die erforderlichen Kriterien?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der neuen Kassenrichtlinie wird die aktuelle Gesetzeslage näher     erklärt. Es werden die rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt und     erläutert, welche Grundaufzeichnung zu führen sind. Weiters werden die     unterschiedlichen Typen von Kassensystemen näher beschrieben.</p>
<h3>Aufzeichnung von Geschäftsfällen</h3>
<p>Die Grundsätze der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten von     Geschäftsfällen müssen eingehalten werden. Diese sind z.B:</p>
<ul>
<li>Die Bücher müssen so geführt werden, dass ein sachverständiger       Dritter sie nachvollziehen kann.</li>
<li>Die Eintragungen sollen zeitlich geordnet, vollständig, richtig und       zeitgerecht vorgenommen werden.</li>
<li>Die einzelnen Geschäftsvorfälle sollen sich in ihrer Entstehung und       Abwicklung verfolgen lassen.</li>
</ul>
<h3>Unterscheidung von Kassentypen</h3>
<p>In der Richtlinie werden verschiedene Kassentypen unterschieden. Bei     jedem Typ wird näher auf die Prüfbarkeit der Daten eingegangen. Neben den     Kassentypen beschäftigt sich die Richtlinie auch kurz mit Taxametern. Eine     Zertifizierung von bestimmten Kassentypen durch das Bundesministerium für     Finanzen (BmF) ist nicht vorgesehen.</p>
<h3>Dokumentation</h3>
<p>Damit die Daten und Ausdrucke überprüft werden können, legt die     Richtlinie Mindestangaben fest. Wie die Tageseinnahmen oder andere     Aufzeichnungen dokumentiert werden müssen, richtet sich wieder nach dem     einzelnen Kassentyp. Sämtliche elektronische Unterlagen müssen zu jeder     Zeit der Finanz zur Verfügung gestellt werden. Alle Unterlagen, die     üblicherweise ausgedruckt werden, sollen im Original aufbewahrt werden.     Unabhängig von der Art des Kassentyps haben alle Unternehmer unter anderem     aufzubewahren:</p>
<ul>
<li>Berichte: alle erzeugten Berichte und Abfragen, die von       abgabenrechtlicher Bedeutung sind, sollen aufbewahrt werden (z.B.       Bedienerberichte, Stundenbericht)</li>
<li>Rechnungsdurchschriften aller Rechnungen über € 75,00</li>
</ul>
<h3>Maßnahmen umsetzen</h3>
<p>Unternehmer, deren Kassen noch nicht alle erforderlichen Maßnahmen     erfüllen, sollen diese sobald wie möglich umsetzen. Jedenfalls bis Ende     2012 sollen alle Kassensysteme die Voraussetzungen erfüllen.</p>
<p>Die Richtlinie ist sehr umfassend. Vereinbaren Sie bitte einen     Beratungstermin für genauere Informationen.</p>
<p>Stand: 12. Jänner 2012</p>
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		<item>
		<title>GmbH kauft Porsche</title>
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		<pubDate>Wed, 04 Jan 2012 07:37:55 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Verdeckte Gewinnausschüttung oder fremdübliche Entlohnung?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Kauft eine GmbH einen Porsche und stellt ihn dann seinem     geschäftsführenden Gesellschafter (Fremdgesellschafter mit Sachbezug) zur     privaten Nutzung zur Verfügung, kann</p>
<ul>
<li>eine angemessene fremdübliche Entlohnung für die       Geschäftsführer-Tätigkeit vorliegen.</li>
<li>Ist das nicht der Fall, wird eine Form der verdeckten       Gewinnausschüttung anzunehmen sein.</li>
</ul>
<h3>Jede Nutzung betrieblich</h3>
<p>Bei einer GmbH ist grundsätzlich jede Nutzung betrieblich. Der     Verwaltungsgerichtshof (VwGH) stellt in einem Urteil klar: Im Falle des     Porsches ist die entscheidende Frage nicht, ob eine überwiegende     betriebliche Nutzung nachgewiesen wird. Maßgeblich ist, ob nachweislich     eine verdeckte Gewinnausschüttung an der Wurzel vorliegt. Nur in diesem     Fall ist ein außerbetriebliches Vermögen der GmbH anzunehmen.</p>
<h3>Verdeckte Gewinnausschüttung an der Wurzel</h3>
<p>Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist</p>
<ul>
<li>eine Zuwendung, die von der GmbH</li>
<li>an einen Gesellschafter gewährt wird,</li>
<li>die keiner anderen Person zukommen würde.</li>
</ul>
<p>Die Zuwendung hat somit ihre Wurzel im Beteiligungsverhältnis. Ein     weiteres Merkmal der verdeckten Gewinnausschüttung ist, dass sie nicht als     Ausschüttung (z.B. Dividende) erkennbar ist. Eine verdeckte     Gewinnausschüttung wird wie jede andere Gewinnausschüttung besteuert. Der     Gesellschafter hat 25 % Kapitalertragsteuer vom Kaufpreis zu bezahlen.</p>
<p>Die erhöhten Aufwendungen sind bei der GmbH nicht als Betriebsausgaben     abzugsfähig.</p>
<h3>Mieteinnahmen</h3>
<p>Liegt keine verdeckte Gewinnausschüttung an der Wurzel vor, sind für     die private Verwendung bei der GmbH fremdübliche Mieteinnahmen anzusetzen.     Es sollte ein Fahrtenbuch geführt werden.</p>
<p>Stand: 07. Dezember 2011</p>
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		<item>
		<title>Zinsengutschrift vom Finanzamt</title>
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		<pubDate>Wed, 04 Jan 2012 07:37:55 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Neu seit 1.1.2012: Berufungszinsen]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Steuerpflichtige können ab 1.1.2012 eine Zinsengutschrift vom Finanzamt     erhalten. Diese Zinsen tragen den Namen Berufungszinsen.</p>
<h3>Entstehung von Berufungszinsen</h3>
<p>Ein Anspruch auf Berufungszinsen kann entstehen, wenn gegen einen     Abgabenbescheid Berufung eingebracht wird. Der Steuerpflichtige muss die     im Bescheid festgesetzte Abgabennachforderung vorweg bezahlen. Weiters     muss ein Antrag auf Berufungszinsen gestellt werden. Im Falle eines (für     den Steuerpflichtigen) erfolgreichen Ausgangs der Berufung, erhält er     neben der Abgabengutschrift auch die Berufungszinsen.</p>
<h3>Höhe der Zinsen</h3>
<p>Die Zinsen betragen pro Jahr 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz     (derzeit: 2,38 %). Für Abgaben die vor dem 1.1.2012 entrichtet wurden,     beginnt die Verzinsung ab 1.1.2012 zu laufen. Der herabgesetzte Betrag     dient als Berechnungsbasis für die Zinsen.</p>
<h3>Keine Auszahlung der Berufungszinsen</h3>
<p>Nicht ausbezahlt wird eine Zinsengutschrift unter € 50,00. Weiters     gelten die Regelungen zu den Berufungszinsen nicht für Landes- und     Gemeindeabgaben.</p>
<h3>Aussetzungszinsen</h3>
<p>Ein Steuerpflichtiger, der gegen einen Abgabebescheid Berufung     eingebracht hat, kann die Zahlung des strittigen Betrages aussetzen     lassen. Ist seine Berufung erfolglos, so hat er neben den Abgaben auch     Aussetzungszinsen zu zahlen. Umgekehrt jedoch, wenn der Steuerpflichtige     die Abgabe bezahlt und die Berufung erfolgreich war, erhielt er bisher     keine Zinsengutschrift. Dieses ungleiche Verhältnis wird durch die neuen     Berufungszinsen nun behoben. Die Aussetzungszinsen bleiben bestehen und     betragen auch weiterhin 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz.</p>
<p>Stand: 07. Dezember 2011</p>
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		<item>
		<title>Rechtsformwahl: Personengesellschaft</title>
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		<pubDate>Wed, 04 Jan 2012 07:37:55 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die Gründung einer Personengesellschaft ist einfach und günstig.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn mehrere Personen gemeinsam ein Unternehmen betreiben wollen, so       können sie dies als Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft.</p>
<h3>Gründung</h3>
<p>Personengesellschaften sind schnell und einfach gegründet. Dies liegt       unter anderem an der Formfreiheit bei der Vertragsgestaltung. Der       Gesellschaftsvertrag kann schriftlich oder mündlich gemacht werden. Ein       Notariatsakt ist nicht verpflichtend. Aus Beweisgründen ist ein       schriftlicher Vertrag empfehlenswert.</p>
<p>Die Gründung ist wesentlich günstiger als die Gründung einer GmbH.       Vom Gesetz wird kein Mindestkapital gefordert.</p>
<h3>Arten</h3>
<p>Die wichtigsten Formen der Personengesellschaften sind:</p>
<h4>Offene Gesellschaft (OG)</h4>
<p>Alle Gesellschafter der Offenen Gesellschaft haften für die Schulden       der Gesellschaft unmittelbar und persönlich (also auch mit ihrem       Privatvermögen).</p>
<h4>Kommanditgesellschaft (KG)</h4>
<p>Bei der KG haftet mindestens einer der Gesellschafter für die       Schulden der Gesellschaft unmittelbar und persönlich (= Komplementär).       Mindestens einer haftet lediglich beschränkt in der Höhe seiner       Vermögenseinlage (= Kommanditist).</p>
<p>OG und KG entstehen erst mit dem Eintrag ins Firmenbuch.</p>
<p>Weitere gültige Personengesellschaften sind die atypische (= unechte)       stille Gesellschaft und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesBR).       Auch die GmbH &amp; Co KG fällt unter diese Art der Rechtsform.</p>
<h3>Gewinnermittlung</h3>
<p>Als Gewinnermittlung kann neben der Bilanzierung auch die       Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gewählt werden. Allerdings nur solange die       Grenzen für die Bilanzierungspflicht nicht überschritten werden.</p>
<h3>Steuern</h3>
<p>Die Personengesellschaft selbst ist weder körperschaftsteuerpflichtig       noch einkommensteuerpflichtig. Ertragsteuerlich ist sie <strong>kein       eigenes Steuersubjekt</strong>.</p>
<p>Es wird der Gewinn der Personengesellschaft auf Ebene der       Gesellschaft ermittelt und den einzelnen Gesellschaftern direkt       zugerechnet. Steuerpflichtig sind somit die Gesellschafter mit ihrem       Gewinnanteil.</p>
<p>Anders als bei der GmbH ist auch in Jahren, in denen Verluste       geschrieben werden, keine Mindeststeuer zu zahlen.</p>
<p>Dieser Artikel bietet lediglich einen kurzen Überblick. Bitte       kontaktieren Sie unsere Kanzlei für eine umfassende Beratung.</p>
<p>Stand: 07. Dezember 2011</p>
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		<item>
		<title>Neues UVA-Formular 2012</title>
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		<pubDate>Wed, 04 Jan 2012 07:37:55 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Für Unternehmer]]></category>
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		<description><![CDATA[Neu: Die Umsatzsteuervoranmeldung wird ab 2012 maschinell gelesen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Umsatzsteuervoranmeldung muss entweder vierteljährlich oder       monatlich gemacht werden. Sie muss immer am 15. Tag des auf den       Voranmeldezeitraum zweitfolgenden Monats abgegeben werden.</p>
<h3>Vierteljährlich</h3>
<h4>Vorjahres-Umsatz bis € 30.000,00</h4>
<p>Unternehmer bis zu einem Vorjahresumsatz von € 30.000,00 müssen die       UVA zwar erstellen, aber nicht abgeben. Die Verpflichtung zur Erstellung       trifft sie vierteljährlich.</p>
<h4>Vorjahres-Umsatz bis € 100.000,00</h4>
<p>Diese Unternehmer müssen die UVA vierteljährlich erstellen und       einreichen.</p>
<h3>Monatlich</h3>
<h4>Vorjahres-Umsatz über € 100.000,00</h4>
<p>Über einem Vorjahres-Umsatz von € 100.000,00 muss die UVA monatlich       erstellt und auch abgegeben werden.</p>
<h3>Neues Formular ab 2012</h3>
<p>Bereits bisher musste die Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch       eingereicht werden. Hat der Unternehmer die technischen Voraussetzungen       dafür nicht (z.B. keinen Internetzugang), darf die UVA händisch       ausgefüllt werden.</p>
<p>In diesem Fall muss ab 2012 das <strong>Formular beim       Finanzamt</strong> bestellt werden.</p>
<h4>Regeln für die Eintragungen</h4>
<p>Alle Eintragungen müssen</p>
<ul>
<li>genau in den dafür vorgesehenen Feldern erfolgen. Am Formular sind         Kästchen vorgezeichnet, wobei in jedes ein Buchstabe</li>
<li>in Blockschrift und</li>
<li>ausschließlich in den Farben Schwarz oder Blau geschrieben werden         muss.</li>
</ul>
<h4>Neues Ankreuzkästchen</h4>
<p>Zuallererst muss nun angekreuzt werden, ob</p>
<ul>
<li>die Umsatzsteuervoranmeldung 2012 oder</li>
<li>eine berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung</li>
</ul>
<p>ausgefüllt werden soll.</p>
<h4>Optische Neugestaltung</h4>
<p>Das Formular wurde auch optisch neu gestaltet. Es ist nun Querformat       statt wie bisher Hochformat.</p>
<p>Stand: 07. Dezember 2011</p>
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		<item>
		<title>Weihnachtswünsche</title>
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		<pubDate>Fri, 23 Dec 2011 10:04:19 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[WTL]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Team von WTL wünscht Ihnen frohe Weihnachten!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Team der WTL Steuer- und Wirtschaftsberatung bedankt sich ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit und wünscht Ihnen schöne &amp; erholsame Feiertage und ein glückliches, gesundes &amp; erfolgreiches Jahr 2012!</p>
<p>Wir sind von 24. Dezember bis 01. Jänner im Weihnachtsurlaub und stehen Ihnen ab 02. Jänner wieder mit frischer Energie jederzeit gerne zur Verfügung!</p>
<p>Sollten Sie in diesem Zeitraum einen Dienstnehmer bei der Sozialversicherung anmelden müssen, so nehmen Sie bitte selbst eine vorläufige Anmeldung über das Online-Formular vor; diese Anmeldung wird in der Folge von uns vervollständigt. Den entsprechenden Link finden sie <a href="https://www.ooegkk.at/portal27/portal/dgooegkkportal/services/servicesWindow?action=2&amp;p_menuid=68771&amp;p_tabid=5" target="_blank">hier</a>.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Weihnachtsgeschenke und Weihnachtsfeier</title>
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		<pubDate>Mon, 12 Dec 2011 07:41:01 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Informationen zu Geschenken an Geschäftspartner und Arbeitnehmer sowie Betriebsveranstaltungen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Geschenke an Geschäftspartner</h3>
<p>Die üblichen (Weihnachts-)Geschenke an Geschäftspartner ohne  entsprechende Werbewirksamkeit (zB ohne Aufdruck des Firmenlogos) werden  ertragsteuerlich grundsätzlich nicht anerkannt (keine Betriebsausgaben).  In der Verwaltungspraxis werden aber (kleine) Weihnachtsgeschenke wie  Flaschenweine und Weihnachtskarten trotzdem als abzugsfähiger  Werbeaufwand anerkannt.</p>
<h4>Umsatzsteuerliche Beurteilung</h4>
<p>Weihnachtsgeschenke an Geschäftspartner sind umsatzsteuerlich  jedenfalls steuerbar. Das bedeutet, dass der bei Einkauf der Geschenke  geltend gemachte Vorsteuerabzug bei der Zuwendung an den  Geschäftspartner rückgängig gemacht werden muss. Der Unternehmer hat bei  Geschenken an Geschäftspartner also keinen Vorsteuerabzug. Ausgenommen  von der &#8220;Rückgängigmachung&#8221; des Vorsteuerabzuges sind Geschenke bis zu einem Wert von 40 Euro netto  pro Jahr und die Abgabe von Warenmustern für Unternehmenszwecke.</p>
<p>Aufwendungen bzw Ausgaben für geringwertige Werbeträger (zB        Kugelschreiber, Feuerzeuge, usw) können zudem ganz vernachlässigt  werden; hier steht der Vorsteuerabzug also zu.</p>
<h3>Geschenke an Arbeitnehmer</h3>
<p>(Weihnachts-)Geschenke für Arbeitnehmer sind beim Unternehmer jedenfalls eine Betriebsausgabe und beim Arbeitnehmer bis 186 Euro pro Jahr  lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Es muss sich dabei allerdings  um Sachzuwendungen (Warengutscheine, Handy, usw) handeln. Bargeschenke  sind beim Arbeitnehmer immer steuerpflichtig.</p>
<h4>Umsatzsteuerliche Beurteilung</h4>
<p>Auch Weihnachtsgeschenken an Arbeitnehmer sind umsatzsteuerlich steuerbar. Das bedeutet  wiederum, dass der bei Einkauf der Geschenke geltend gemachte  Vorsteuerabzug bei der Zuwendung an den Arbeitnehmer rückgängig gemacht  werden muss. Der Unternehmer hat also auch bei Geschenken an  Arbeitnehmer keinen Vorsteuerabzug.</p>
<p>Besteht das Geschenk aus Gutscheinen, dann gibt es kein        umsatzsteuerliches Problem, da bei deren Ankauf kein Vorsteuerabzug        besteht. Daher ist die Weitergabe an die Arbeitnehmer nicht        umsatzsteuerpflichtig. Dies ist der in der Praxis daher am häufigsten auftretende Fall.</p>
<h3>Betriebsveranstaltungen</h3>
<p>Betriebsveranstaltungen wie Weihnachtsfeiern oder Beriebsausflüge sind <strong>bis zu  365 Euro pro Arbeitnehmer und Jahr</strong> lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.</p>
<h3>Noch Fragen?</h3>
<p>Wir stehen Ihnen jederzeit gerne für nähere Auskünfte und Erklärungen zur Verfügung!</p>
<p>Stand: 10. November 2011<br />
 hoffentlich verständlicher gemacht am: 13. Dezember 2011 ;-)</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Budgetbegleitgesetz 2012</title>
		<link>http://www.wtl.at/index.php/alles/budgetbegleitgesetz-2012/?utm_source=rss&amp;utm_medium=rss&amp;utm_campaign=budgetbegleitgesetz-2012</link>
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		<pubDate>Mon, 12 Dec 2011 07:40:01 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Kapitalerträge]]></category>
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		<description><![CDATA[Die wichtigsten Änderungen sind die Absetzbarkeit von Spenden an ausländische Spendenempfänger und der neue Verlustausgleich durch die Banken.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die wichtigsten Änderungen sind die Absetzbarkeit von Spenden an       ausländische Spendenempfänger und der neue Verlustausgleich durch die       Banken.</p>
<p>Das Budgetbegleitgesetz 2012 ist derzeit noch eine Regierungsvorlage.       Die endgültige Gesetzeswerdung bleibt noch abzuwarten.</p>
<h3>Begünstigte Spendenempfänger</h3>
<p>Eine Neuregelung gibt es bei der Absetzbarkeit von Spenden an       ausländische Spendenempfänger. Abzugsfähig sind künftig Spenden an       Einrichtungen, die</p>
<ul>
<li>begünstigte Zwecke verfolgen und</li>
<li>ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR (mit         umfassender Amtshilfe) haben und</li>
<li>einer begünstigten inländischen Forschungs- oder         Bildungseinrichtung entsprechen.</li>
</ul>
<p>Diese Neuerung gilt ab Kundmachung. Es ist für alle offenen       Veranlagungen anzuwenden.</p>
<h3>Kapitalertragsbesteuerung Verlustausgleich</h3>
<p>Durch die neue Kapitalertragsbesteuerung erfolgt eine 25%ige       Besteuerung der Gewinne direkt von der depotführenden Stelle (in der       Regel die Banken). Ein Verlustausgleich konnte bisher allerdings erst im       Zuge der Veranlagung durchgeführt werden.</p>
<p>Ab 1.1.2013 soll ein <strong>laufender</strong> Verlustausgleich       durch die depotführende Stelle vorgenommen werden. Für Einkünfte, die im       Zeitraum von 1.4.2012 bis 31.12.2012 entstehen, ist bereits ein       Verlustausgleich durch die Bank vorgesehen. Allerdings hat die Bank       diesen im Rahmen einer <strong>Endabrechnung</strong> bis zum 30.4.2013       durchzuführen. Die Banken müssen eine Bescheinigung über die       Durchführung des Verlustausgleiches erteilen.</p>
<p>Stand: 10. November 2011</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Mitteilungspflicht für Auslandszahlungen</title>
		<link>http://www.wtl.at/index.php/alles/mitteilungspflicht-fur-auslandszahlungen/?utm_source=rss&amp;utm_medium=rss&amp;utm_campaign=mitteilungspflicht-fur-auslandszahlungen</link>
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		<pubDate>Mon, 12 Dec 2011 07:40:01 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Für Unternehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmer]]></category>

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		<description><![CDATA[Bis spätestens Ende Februar sind jene Auslandszahlungen zu melden, die das Kalenderjahr 2011 betreffen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dem Finanzamt mitgeteilt werden müssen Zahlungen ins Ausland, die       getätigt werden für selbständige Leistungen, wenn diese im Inland       ausgeübt werden. Die Mitteilungspflicht entsteht, wenn innerhalb eines       Jahres alle Auslandszahlungen zugunsten desselben Leistungserbringers €       100.000,00 übersteigen.</p>
<p>Diese Pflicht betrifft Unternehmer und auch Körperschaften des       öffentlichen und privaten Rechts (auch wenn diese keine Unternehmer       sind).</p>
<h3>Mitteilungspflichtige selbständige Leistungen</h3>
<p>Umfasst sind im Inland ausgeführte selbständige Leistungen. Dazu       zählen z.B.:</p>
<ul>
<li>wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische,         unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten</li>
<li>Leistungen von Ärzten, Tierärzten, Notaren, Rechtsanwälten,         Journalisten, Dolmetschern.</li>
</ul>
<p>Ebenfalls der Mitteilungspflicht unterliegen ins Ausland geleistete       Zahlungen für Vermittlungsleistungen, die von in Österreich unbeschränkt       Steuerpflichtigen im Inland getätigt werden oder sich auf das Inland       beziehen. Erfasst sind auch Auslandszahlungen für kaufmännische oder       technische Beratung im Inland.</p>
<h3>Fristen</h3>
<p>Die Mitteilung muss grundsätzlich elektronisch erfolgen. Diese ist an       das Finanzamt, das für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständig ist oder       es im Falle einer Umsatzsteuerpflicht wäre, zu übermitteln. Für alle       Zahlungen im Kalenderjahr 2011 muss die Mitteilung bis       <strong>spätestens Ende Februar 2012</strong> gemacht werden.</p>
<h3>Mitteilungspflicht entfällt</h3>
<p>Wenn die Grenze von € 100.000,00 nicht überschritten wird, müssen die       Zahlungen nicht gemeldet werden. Besteht für die Zahlung im Inland eine       Verpflichtung zum Steuerabzug, so ist auch keine Mitteilungspflicht       gegeben. Ebenfalls nicht gemeldet werden müssen Zahlungen, die an       ausländische Körperschaften geleistet werden und die ausländische       Körperschaftsteuer 15 % oder mehr beträgt.</p>
<h3>Strafen bei Nichterfüllung</h3>
<p>Wird diese gesetzliche Mitteilungspflicht nicht erfüllt, kann das mit       einer Geldstrafe von bis zu 10 % (maximal € 20.000,00) des       mitzuteilenden Betrages geahndet werden.</p>
<p>Stand: 10. November 2011</p>
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		<title>www.facebook.com/WTLaktuell: VIP-Karten für die BLACK WINGS</title>
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		<pubDate>Mon, 28 Nov 2011 23:16:14 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Werde Fan, teile das Gewinnspiel-Foto und gewinne mit etwas Glück zwei VIP-Karten für die BLACK WINGS!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Neben top-aktuellen Tipps und Tricks aus der Welt der Steuern und Wirtschaft gibt es nun ein ganz besonderes Special für die WTL-Community auf Facebook:</p>
<p>Unter allen Fans unserer Seite www.facebook.com/WTLaktuell, welche bis Sonntag,  18. Dezember 2011, das Gewinnspiel-Foto teilen, werden zwei exklusive VIP-Karten für die BLACK WINGS verlost! Also seien Sie mit etwas Glück als VIP dabei bei einem Spiel des dominierenden Tabellenführers&#8230; In diesem Sinne: Viel Glück! :-)</p>
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		<title>WTLaktuell: Ausgabe 2 &#8211; Herbst 2011</title>
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		<pubDate>Mon, 28 Nov 2011 17:53:49 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[In diesen Tagen erscheint die zweite Ausgabe unseres Kanzleimagazines WTLaktuell.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In diesen Tagen erscheint die zweite Ausgabe unseres Kanzleimagazines WTLaktuell mit wertvollen Tipps und Tricks aus der Welt der Steuern und Wirtschaft. So erfahren Sie etwa, wie Ihnen Spenden beim Steuernsparen helfen können oder worauf man kurz vor Jahresende noch besonders Acht geben sollte. Exklusiv stellt sich außerdem unsere langjährige Klientin und Miss Austria 2004 Silvia Hackl einem Interview.</p>
<p><a href="http://www.wtl.at/wp-content/uploads/WTLaktuell_ausgabe2_DRUCKVERSION.pdf">Ausgabe 2 &#8211; Herbst 2011</a></p>
<p>Wenn Sie unser halbjährliches Service-Magazin kostenlos mit der Post erhalten wollen senden Sie uns einfach ein Mail mit Ihrem Namen und Ihrer Adresse an redaktion@wtl.at &gt;&gt;</p>
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		<title>Nachbescheidkontrolle</title>
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		<pubDate>Sun, 27 Nov 2011 07:40:01 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Urteil des Verwaltungsgerichtshofes: Nachbescheidkontrolle ist zulässig.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Nachbescheidkontrolle wird eine übliche Praxis der Finanzverwaltung     bezeichnet.</p>
<p>Die Finanzbehörde erlässt einen Veranlagungsbescheid. Der Bescheid wird     dem Steuerpflichtigen zugestellt. Einige Wochen später erhält der     Steuerpflichtige allerdings ein Ergänzungsersuchen. In diesem wird er dazu     aufgefordert, weitere Unterlagen einzureichen. Meist müssen die     Sonderausgaben, Werbungskosten und/oder außergewöhnliche Belastungen     belegt werden.</p>
<p>Der Grund warum es zu diesen Ergänzungsansuchen kommt ist, dass die     Erklärungen vorab elektronisch geprüft werden. Die Bescheide werden     automatisch erstellt. Erst im Nachhinein überprüft ein Finanzbeamter die     Richtigkeit der erstellten Bescheide.</p>
<h3>Bescheid des Unabhängigen Finanzsenats aufgehoben</h3>
<p>Die Zulässigkeit dieser Vorgehensweise der Finanzverwaltung wurde     sowohl vom UFS als auch vom VwGH geprüft. Der UFS sah diese Vorgehensweise     als rechtlich unzulässig an.</p>
<p>Der Verwaltungsgerichtshof stellt sich jedoch mit seinem Urteil hinter     die gängige Praxis. Er hob die Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenats     auf.</p>
<h3>Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes</h3>
<p>Der Verwaltungsgerichtshof räumt in seiner Entscheidung ein, es sei die     Aufgabe der Finanzverwaltung darauf zu achten, dass alle Abgabepflichtigen     gleich behandelt werden. Sie hat auch sicher zu stellen, dass keine     Abgabeneinnahmen zu unrecht verkürzt werden.</p>
<p>Um die Abgaben bemessen zu können, muss die Behörde alle Unterlagen     sorgfältig erheben. Sind Werbungskosten, Sonderausgaben oder     außergewöhnliche Belastungen bei der Veranlagung berücksichtigt worden,     die tatsächlich nicht angefallen sind, dann ist die Aufhebung des     Bescheids zulässig.</p>
<p>Stand: 10. November 2011</p>
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		<title>Rechtzeitiges Einlangen einer E-Mail bei Gericht</title>
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		<pubDate>Thu, 03 Nov 2011 14:21:12 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Wenn es eine Frist einzuhalten gilt, ist es von großer Bedeutung, zu welchem Zeitpunkt eine E-Mail als eingelangt gilt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn es eine Frist einzuhalten gilt, ist es von großer Bedeutung, zu     welchem Zeitpunkt eine E-Mail als eingelangt gilt.</p>
<p>Der OGH hat sich dazu in einer Entscheidung geäußert. Eine E-Mail gilt     ab dem Zeitpunkt als eingelangt, ab dem sie vom Server des Gerichts     empfangen wurde. Der Zeitpunkt des Einlangens kann deshalb auch außerhalb     der Amtsstunden erfolgen.</p>
<p>Stand: 13. Oktober 2011</p>
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		<title>Auftraggeberhaftung: Wichtige Angaben bei der Überweisung</title>
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		<pubDate>Thu, 03 Nov 2011 14:21:12 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Bei der Überweisung von Haftungsbeträgen sind einige wichtige Daten anzugeben.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Überweisung an das DLZ</h3>
<p>Bei der Überweisung von Haftungsbeträgen an das Dienstleistungszentrum     – Auftraggeber Haftung (DLZ-AGH) sind einige wichtige Daten anzugeben.</p>
<h3>Verwendungszweck</h3>
<p>Die Angaben müssen zeilenweise gemacht werden. Es muss unbedingt eines     der drei Kürzel (AGH, AGH-SV, AGH-LSt) angeführt werden. Dadurch wird     bekannt gegeben, wofür die Überweisung getätigt wird.</p>
<ul>
<li>AGH: Haftungsbeitrag für SV und Finanz</li>
<li>AGH-SV: Haftungsbeitrag nur für SV</li>
<li>AGH-LSt: Haftungsbeitrag nur für Finanz</li>
</ul>
<h3>Weitere Angaben:</h3>
<ul>
<li>Rechnungsdatum</li>
<li>Rechnungsnummer</li>
<li>AG: Dienstgebernummer – (Name)</li>
<li>AN: Dienstgebernummer – UID-Nummer. Die UID-Nummer muss angegeben       werden.</li>
</ul>
<p>Falls sie nicht bekannt ist, kann jedoch stattdessen die     Finanzamtsnummer samt Steuernummer des beauftragten Unternehmens angegeben     werden.</p>
<h3>Onlineüberweisung</h3>
<p>Kundendatenfeld: Hier muss immer mit 150 begonnen werden und danach     folgt die 9-stellige Dienstgebernummer des Auftragnehmers. Das ermöglicht     die elektronische Zuordnung der Zahlung als AGH-Zahlung.</p>
<h3>Sammelüberweisung</h3>
<p>Das DLZ kann keine Sammelüberweisungen entgegennehmen. Daher muss für     jeden Auftragnehmer eine gesonderte Überweisung getätigt werden.</p>
<p>Stand: 13. Oktober 2011</p>
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