Skip to main content

Neue Werte für Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2023

27. Januar 2023
WTL Beitragsbild - Neue Werte für Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2023

Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird, und

  • das Kind sich in einem Mitgliedstaat der EU, EWR-Staat oder der Schweiz aufhält,
  • das Kind nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehört und
  • für das Kind keine Familienbeihilfe bezogen wird.

Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und die Regelbedarfsätze nicht unterschritten wurden.

Die Regelbedarfsätze werden jedes Jahr neu festgelegt. Für steuerliche Belange gelten für das Kalenderjahr 2023 folgende Sätze:

Altersgruppe  
0 – 5 Jahre € 320,00
6 – 9 Jahre € 410,00
10 – 14 Jahre € 500,00
15 – 19 Jahre € 630,00
20 Jahre oder älter € 720,00

Stand: 27. Januar 2023

Bild: PIXMatex – stock.adobe.com

Über uns: Sie haben Fragen zum Artikel oder suchen einen Wegbegleiter der Sie bei allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Herausforderungen im Dschungel der Wirtschaft unterstützt? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.