Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2023: 1,031.
Geringfügigkeitsgrenze monatlich |
€ 500,91 |
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe |
€ 751,37 |
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Höchstbeitragsgrundlage |
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täglich |
€ 195,00 |
monatlich |
€ 5.850,00 |
jährlich für Sonderzahlungen |
€ 11.700,00 |
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Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung |
€ 6.825,00 |
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Stand: 27. September 2022
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