Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2024: 1,035.
Geringfügigkeitsgrenze monatlich |
€ 518,44 |
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe |
€ 777,66 |
Höchstbeitragsgrundlage |
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täglich |
€ 202,00 |
monatlich |
€ 6.060,00 |
jährlich für Sonderzahlungen |
€ 12.120,00 |
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung |
€ 7.070,00 |
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Stand: 27. September 2023
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